Fall Urwyler: Insel Gruppe zieht den Fall weiter

Der Fall der entlassenen Ärztin Natalie Urwyler kommt vor das Obergericht: Die Insel Gruppe verlangt die Überprüfung des Entscheids der Vorinstanz. Warum?

, 26. März 2018 um 09:22
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Die Insel Gruppe lässt im Fall Urwyler nicht locker: Sie verlangt die Überprüfung des formaljuristisch begründeten Teilentscheids des Regionalgerichts Bern-Mittelland durch das Obergericht des Kantons Bern.
Es geht der Insel Gruppe um eine Klärung der entscheidenden arbeitsrechtlichen Punkte, heisst es in einer Mitteilung der Berner Spitalgruppe. Als eine der grössten Arbeitgeberinnen im Kanton liege rechtliche Klarheit in ihrem Interesse.

«Klärung von formaluristisch beurteilten Frage»

Das Regionalgericht Bern-Mittelland hat in einem Teilentscheid die Kündigung von Natalie Urwyler aufgehoben. Die primäre Begründung: Das Inselspital und die Universität Bern können als ein Unternehmen angesehen werden. So werde die aufsichtsrechtliche Beschwerde, die Natalie Urwyler an die Universität gerichtet hatte, als «betriebsinterne Beschwerde» gewertet. Solange eine betriebsinterne Beschwerde hängig sei, bestehe ein faktischer Kündigungsstopp. 
Aus Sicht der Insel Gruppe gibt es jedoch keinen Zusammenhang zwischen der Beschwerde an die Universität und der Anstellung von Natalie Urwyler am Inselspital. «Universität und Inselspital sind zwei eigenständige Organisationen mit unterschiedlichen Aufgaben und Aufsichtsbehörden.» Der Weiterzug des Urteils an das Obergericht ziele primär auf eine Klärung dieser nach Auffassung der Insel Gruppe formaljuristisch beurteilten Frage.

«Kein wegweisendes Urteil in Gleichstellungsfragen»

Ferner habe das Gericht in seinem Urteil zwar ein gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Natalie Urwyler und ihrem Vorgesetzten festgestellt. Das Gericht anerkenne das gestörte Vertrauensverhältnis aber nicht als ausschlaggebenden Kündigungsgrund. «Zu klären ist daher, in welchem Masse ein Vertrauensverhältnis auf Kaderstufe gestört sein muss, um eine Kündigung zu rechtfertigen, und innerhalb welcher Frist eine solche Kündigung zu erfolgen hat», schreibt die Spitalgruppe weiter.
Mehr noch: Der Teilentscheid des Regionalgerichts Bern-Mittelland sei nach seinem Bekanntwerden inhaltlich teilweise falsch wiedergegeben worden. «Im Urteil ist nirgends festgehalten, Natalie Urwyler sei diskriminiert worden.» Es wird in der Urteilsbegründung auch keine Verletzung in Bezug auf Gleichstellungsfragen im Betrieb festgestellt. 
Zum gleichen Ergebnis gelangt nach Angaben der Spitalgruppe ein zu Lohnforderungen von Natalie Urwyler gerichtlich angeordnetes Gutachten: Dieses stelle keine finanzielle Ungleichbehandlung von Natalie Urwyler fest. Insofern liegt der Insel Gruppe zufolge kein wegweisendes Urteil in Gleichstellungsfragen vor.
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