«Das Universitätsspital Basel (USB) hat die
Ausführungen des CEO von Sympany mit grosser Verärgerung zur Kenntnis genommen. Es ist uns ein Anliegen, einige falsche Aussagen richtigzustellen.» Dies schreibt USB-Sprecher Martin Jordan in einer Stellungnahme.
Das USB verlange nicht «irgendwelche Fantasiepreise», sondern rechne gemäss seiner öffentlich einsehbaren Preisliste ab. «Dass unsere Preisliste zum Tragen kommt, ist einzig und allein auf das Verhalten von Sympany zurückzuführen». Weil Sympany den auf Ende 2017 ausgelaufenen Vertrag nicht mehr verlängert habe, sei das USB aufgrund des vertragslosen Zustands gezwungen, gemäss Preisliste abzurechnen. Dass Sympany damit schlechter fährt, als wenn der Tarifvertrag verlängert worden wäre, habe sich Sympany selber zuzuschreiben.
29 Prozent höhere Tarife
Zur Erinnerung: Sympany-CEO Michael Willer erklärte gegenüber Medinside, «Unsere Analyse auf Basis der Daten des USB hat ergeben, dass dieses im Jahr 2018 um 29 Prozent höher mit Sympany abrechnet, als dies mit dem im Jahr 2017 gültigen Tarif der Fall gewesen wäre». Dass also die öffentlich einsehbaren Preise derart über den vertraglichen abweichen, wirft ein bezeichnendes Licht auf die Preispolitik von Spitälern.
Martin Jordan weist zudem darauf hin, dass das USB auf Drängen der Zusatzversicherer per Anfang 2018 auf ein Tarifmodell umgestellt habe, welches mit jenen der Universitätsspitäler Bern und Zürich vergleich bar sei. Das geänderte Zusatzversicherungsmodell sei von allen Zusatzversicherern akzeptiert worden – nur Sympany sei anderer Meinung.
Helsana: Noch nicht auf der Zielgeraden
Stimmt das auch? Zumindest
Helsana verneint dies. Entgegen früherer Aussagen des USB erklärt Helsana gegenüber Medinside, dass man sich bei den Verhandlungen mit dem USB keinesfalls auf der Zielgeraden befinde.
Zudem verteidigt das USB den Vorwurf, dass das USB bei Sympany keine Kostengutsprachen für Behandlungen mehr einholt. Dies sei allein dem vertragslosen Zustand geschuldet. «Es ist ein Hohn zu verlangen, das USB habe Kostengutsprachen einzuholen bei einer Zusatzversicherung, mit der sie in keinem vertraglichen Verhältnis mehr steht.»
Zu diesem Punkt muss man freilich wissen, dass das USB in den ersten drei Monaten des Jahres sehr wohl Kostengutsprachen einholte, obgleich schon damals ein vertragsloser Zustand herrschte.
Das Problem mit der Aufklärungspflicht
Schliesslich behauptet das USB, seine Patientinnen und Patienten sehr wohl über mögliche ungedeckte Kosten aufgrund des vertragslosen Zustands aufzuklären. Die Patientinnen und Patienten würden bereits vor Spitaleintritt per Brief informiert. Ausserdem willigten sie bei Spitaleintritt mit ihrer Unterschrift ein, dass die Rechnungen für die zusatzversicherten Leistungen direkt an sie gestellt würden. Sie bezeugten mit ihrer Unterschrift, dass sie für die Kosten der Behandlung aufkommen werden, sofern sich nicht ihre Zusatzversicherung dazu bereit erklärt.
Sympany machte diesbezüglich offenbar eine andere Erfahrung. «Vom USB werden die Patienten über die Situation nicht, zu spät oder ungenügend aufgeklärt», sagt Michael Willer. «Sie wissen nicht, dass sie aufgrund des vertraglosen Zustandes mit ungedeckten Kosten konfrontiert werden könnten.» Dies sei durch viele Rückmeldungen von Patienten bestätigt worden.