Das Spital Wallis mit seinen Ablegern in Brig, Martigny, Sierre, Sion, St-Maurice und Visp ist auf der Schwarzen Liste von Helsana gelandet. Offiziell heisst das Papier «Liste der Spitäler und Belegärzte ohne Kostendeckung».
Es geht hier ausschliesslich um Spitalkostenzusatzversicherungen laut Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Typischerweise figurieren jene Spitäler auf besagter Liste, mit denen man sich wegen zu hoher Tarife nicht zu einigen vermag. Doch beim Spital Wallis verhält es sich laut Helsana anders: Die Walliser wollten grundsätzlich keinen Vertrag und stellen sich angeblich auf den Standpunkt, ohne Vertrag sei die Fakturierung viel einfacher. Das sei bisher stets gut gegangen.
Medinside wollte auch vom Spital Wallis wissen, wie es dazu kam, dass man sich mit Helsana nicht zu einigen vermochte. «Ich denke, es wäre angemessen, die Frage direkt Helsana zu stellen», liess die Kommunikationsabteilung ausrichten.
Medinside sah sich aufgrund dieser Antwort dazu veranlasst, die Medienprofis im Spital Wallis daran zu erinnern, dass es journalistischen Gepflogenheiten entspricht – wenn nicht sogar einer journalistischen Pflicht - beide Seiten anzuhören.
Übergangsvereinbarung gescheitert
Die Antwort kam postwendend. «Die Helsana-Gruppe, mit der wir noch im Gespräch sind, (…) hat sich entschieden, uns auf die erwähnte Liste zu setzen, weil wir keine Übergangsvereinbarung für das laufende Jahr gefunden haben.»
Zudem sagte die Medienabteilung, dass Helsana schlechtere Bedingungen offerierte als andere Versicherer. Der Entscheid der Helsana, das Spital Wallis auf besagte Liste zu setzen, habe man im Wallis ohne weitere Informationen per Post mitgeteilt erhalten. «Leider liegen uns keine weiteren Informationen zu dieser strengen Massnahme vor.» Die Gespräche würden aber fortgesetzt, um eine gemeinsame Basis zu finden.
Helsana reagiert auf Druck der Finma
Das Vorgehen von Helsana ist vor dem Hintergrund zu verstehen, dass die Finanzmarktaufsicht (Finma) als Aufsichtsbehörde auf die Krankenzusatzversicherer starken Druck ausübt. Die Aufsicht verlangt transparente Verträge, bei denen klar hervorgeht, wie sich der Mehrwert einer Halbprivat- oder Privatversicherung rechtfertigt.
Wie
hierhier und hier berichtet, ist auch der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) in dieser Angelegenheit tätig geworden. Er hat zusammen mit Spitälern und Ärztevertretern ein Regelwerk mit elf Grundsätzen erarbeitet. Darin steht, wie die Tarifverträge daherkommen müssen, um den Vorgaben der Finma zu entsprechen.