Spitäler: Der Bundesrat fühlt sich nicht zuständig

Die Landesregierung bleibt dabei: Es liege an den Kantonen, eine intelligentere Spitalplanung aufzugleisen – nicht am Bund.

, 1. September 2024 um 22:26
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Symbolbild: Andreas Fischinger on Unsplash
Bekanntlich fordert eine breite politische Strömung in Bern, dass die Spitäler besser koordiniert und zentraler geplant werden. Diverse Motionen und Postulate aus dem Parlament drängen darauf, dass der Bund das Heft entschlossener in die Hand nimmt und etwas gegen den Spitalkantönligeist tut.
Einer dieser Vorstösse stammt von GLP-Nationalrat Patrick Hässig. Der ausgebildete Pflegefachmann verlangt – unterstützt von Vertretern aus SP, FDP, GP sowie der Mitte –, dass der Bundesrat den Weg freimacht, damit Bern in der Spitalplanung das Steuer übernehmen kann. Die Kantone sollen zwar «grösstmögliche Einflussnahme» behalten, aber die letzte Entscheidungskompetenz müsse künftig beim Bund liegen.
Nun gab die Landesregierung bekannt, was sie von solchen Anliegen hält: nicht viel.
Zwar bestehe Optimierungspotential in der Spitalplanung, so die Antwort des Bundesrates auf Hässigs Motion. Doch dies sollte durch besseres Teamwork der Kantone erreicht werden. Denn die seien verantwortlich für die Gesundheitsversorgung, nicht der Bund; und den Kantonen unterstehe damit auch für die Spitalplanung.

«Nume nid gsprängt»

Die gemeinsamen Beschlüsse im Feld der hochspezialisierten Medizin (HSM) zeigten, dass eine nationale Planung auch auf kantonaler Ebene möglich sei.
Und die Kantone seien durch das Krankenversicherungs-Gesetz ohnehin verpflichtet, das Potenzial der Konzentration von Leistungen über die Kantonsgrenzen hinaus auszuschöpfen.
Offenbar anerkennt der Bundesrat allerdings auch, dass sich die Angesprochenen damit schwer tun: «Es handelt sich dabei um eine gewichtige Herausforderung für die Kantone, weshalb die KVV-Änderung eine Umsetzungsfrist von vier Jahren in der Akutsomatik bzw. sechs Jahren in der Psychiatrie und Rehabilitation vorsieht», so die Antwort an Patrick Hässig.
Also gilt: Nichts überstürzen. Der Bundesrat habe ja auch schon einen Bericht in Auftrag gegeben, der Vorschläge für eine neue Ausgestaltung der Spitalplanung prüfen soll – etwa eine verbindliche Planung nach Gesundheitsregionen.
«Die Resultate der Evaluation zu den neuen Planungskriterien durch die Kantone und dieser Bericht sind abzuwarten, bevor weitere tiefgreifende Anpassungen in Betracht gezogen werden.» Deshalb sei die Motion abzulehnen.


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