Dass der Kantönligeist einer effizienten Spitalplanung im Wege steht, ist bekannt. Erfolgreiche Bemühungen einer interkantonalen Zusammenarbeit sind überschaubar.
Von sechs auf drei
Sechs Ostschweizer Kantone wollten den Gegenbeweis antreten. Das Vorhaben galt als Vorzeigeprojekt. Doch Graubünden, Glarus und Thurgau scherten im April 2023 aus. So verbleiben St. Gallen und die Appenzeller Halbkantone. Sie wollen die
«Spitalversorgung Modell Ost» weitervorantreiben.
Medinside berichtete.
Damit es nicht so bleibt, soll der Bundesrat Vorschläge unterbreiten, wie eine bessere zeitgemässe interkantonale Spitalplanung ausgestaltet werden kann. Das verlangt
SP-Nationalrätin Sarah Wyss in einem Postulat, das am Mittwoch im Nationalrat traktandiert war.
Bundesrat bereits aktiv
Der Bundesrat empfiehlt das Postulat zur Annahme, denn er ist in dieser Angelegenheit bereits aktiv geworden. So ist Anfang 2022 eine Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung in Kraft getreten.
Darin wurden die Planungskriterien weiterentwickelt und die Kantone angehalten, ihre Spitalplanung stärker zu koordinieren. Die Frist zur Umsetzung beträgt in der Akutsomatik vier Jahre; in der Psychiatrie und Rehabilitation sechs Jahre.
«Verbindliche Planung»
Ob das genügt? Die Rede ist hier lediglich von einem Postulat, das einen Bericht verlangt. Doch Sarah Wyss forderte in der Ratsdebatte «eine verbindliche interkantonale Spitalplanung». Für sie gibt es zwei Hauptgründe, weshalb eine Planung über die Kantonsgrenzen von grösster Bedeutung ist: Versorgungssicherheit und Kosten.
«Wenn jeder Kanton nur für sich schaut (...), dann werden wir unterversorgte und überversorgte Fachbereiche haben», sagte Wyss. Dies schade der Versorgungsqualität und verursache höhere Kosten ohne medizinischen Mehrwert.
SVP ist dagegen
Kann man denn etwas gegen dieses Vorhaben einwenden? Offenbar Ja. Walter Gartmann bestritt das Postulat.
Der St. Galler SVP-Nationalrat glaubt nicht daran, dass mit diesem Vorstoss Kosten gesenkt würden. Anstatt mit diesem Postulat neue Vorschriften zu erlassen, sollte man die Kantone dazu verpflichten, «regional und in funktionalen Räumen zu denken», sagte er, was immer das heissen mag.
Zusätzliche Gesetze brächten enorme Einschränkungen. Das verhindere jede Entwicklung. Dann erklärte Gartmann noch, das Gesundheitswesen laufe deshalb aus dem Ruder, «weil der Bund die Freiheit der wirtschaftlichen Aspekte aushebelt». Der Bund propagiere zwar die Freiheit, stelle jedoch für die Kantone viele Leitplanken und Vorschriften auf.
Nach der Auffassung von Gartmann, von Beruf Geschäftsführer und Winzer, werden sich «in funktionalen Räumen planende Spitalorganisationen automatisch zu erfolgreichen Gesundheitszentren entwickeln.» Ein Spital sei erfolgreich, wenn es wirtschaftlich geführt wird.
Was noch zu erwähnen ist: Walter Gartmann ist nicht Mitglied der Gesundheitskommission. Das Postulat wurde mit 124 zu 59 Stimmen angenommen.