Strafanzeige gegen die Ärzteverbindung FMH

Ein Verein, der sich für das Recht auf Selbstbestimmung einsetzt, hat Strafanzeige gegen die Ärztevereinigung FMH eingereicht. Es geht um Beihilfe zum Suizid.

, 8. Dezember 2023 um 08:58
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Streitpunkt sind die Richtlinien, mit denen die FMH den Umgang mit Sterben und Tod regelt. | Freepik
Für den Verein Echtes Recht auf Selbstbestimmung (Eras) stehen die Richtlinien der FMH zum «Umgang mit Sterben und Tod» über dem geltenden Recht und der höchstrichterlichen Rechtsprechung. In einer Strafanzeige wirft der Verein mit Sitz im Kanton Zürich der FMH und der SAMW Amtsanmassung oder Amtsmissbrauch sowie Nötigung vor. Dies berichtet die Zeitung «Der Bund».

Richtlinien schliessen Bilanzsuizid aus

Eras und andere Beschwerdeführer, darunter Ärzte und Theologen, behaupten, die FMH schränke die Handlungsfreiheit von Ärzten und Patienten im Bereich des Bilanzsuizids ein. Denn die FMH schliesst in ihren Richtlinien den ärztlich assistierten Suizid bei Gesunden aus. Unter anderem geht es konkret um den Vorwurf, die FMH verbiete ihren Mitgliedern unter Androhung von Sanktionen die Abgabe des Wirkstoffs «Natrium-Pentobarbital» – kurz NaP.
Der Verein Eras unter Vereinspräsidentin Christa Rempfler sieht in den Richtlinien einen Verstoss gegen geltendes Recht und hat neben der FMH auch die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) in die über 30-seitige Anzeige (siehe unten) einbezogen. Die SAMW hatte die Richtlinien überarbeitet und die FMH hatte sie für ihre Mitglieder als verbindlich erklärt.

FMH weist Vorwürfe zurück

Für die FMH sind die Richtlinien eine wissenschaftlich fundierte Orientierungshilfe und nur für ihre Mitglieder verbindlich. Die FMH weist gegenüber der Zeitung den Vorwurf der Amtsanmassung und Nötigung zurück.
Vor dem Hintergrund der hohen Sensibilität des Themas hält die Ärzteverbindung FMH zudem fest, dass Fragen im Zusammenhang mit der Verschreibung des Mittels zum Bilanzsuizid nur im Einzelfall und nach Durchführung eines standesrechtlichen Verfahrens beantwortet werden könnten.
Mehr:
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  • Natrium-Pentobarbital
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