Zulassungsbeschränkung für Ärzte: Zürich blockt ab

Die Kantonsregierung will jetzt keine Höchstzahlen: Es gebe Wichtigeres zu tun im Gesundheitsbereich. Die Ärztegesellschaft ist erfreut.

, 7. März 2024 um 12:16
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Auf die lange Bank: Die Zürcher Kantonsregierung mit Gesundheits-Vorsteherin Natalie Rickli (3.v.l.)  |  Bild: PD
Im Kanton Zürich hat der Regierungsrat beschlossen, die Zulassungsbeschränkung in ausgewählten medizinischen Fachgebieten vorerst nicht umzusetzen. Denn diverse laufende Reformen im ganzen Land hätten bald Auswirkungen auf die ambulante Versorgung – «weshalb eine Beschränkung der Zulassung zum aktuellen Zeitpunkt nicht sinnvoll ist», so die Kantonsregierung.
Konkret spielt der Regierungsrat auf das Finanzierungsmodell Efas an (bei dem momentan noch ein Referendum läuft); zudem sei der geplante Tardoc zu berücksichtigen. Beides werde das ambulante Angebot an Ärztinnen und Ärzten beeinflussen. Obendrein müsse der Bund noch die relevanten Versorgungsgrade anpassen – was für Fragen der Zulassungsbeschränkung ebenfalls relevant sei.
Daher sei es nicht sinnvoll, jetzt an einem Gesetz zur Umsetzung der nationalen Zulassungs-Pläne zu arbeiten.

Anders als Bern

«Seit dem Beschluss der Bundesversammlung über die neue Zulassungsbeschränkung haben sich die Herausforderungen im Gesundheitswesen nochmals stark akzentuiert», argumentieren die Zürcher: «Der Fachkräftemangel macht sich insbesondere im Bereich der Grundversorgung deutlicher bemerkbar und der finanzielle Druck der Leistungserbringer steigt an. Anstatt die verfügbaren personellen Ressourcen der Gesundheitsdirektion für die Schaffung gesetzlicher Grundlagen mit ungewisser Wirkung einzusetzen, sollen diese vor allem für die weitere Stärkung der Grundversorgung, laufende grosse Projekte wie die Umsetzung der Pflegeinitiative und die Pflegeheimbettenplanung» eingesetzt werden.
Im Kanton Bern hatte die Regierung indes eine Beschränkung auf Anfang Jahr in Kraft gesetzt: Per Verordnung gelten dort Höchstzahlen pro medizinisches Fachgebiet und Region für Ärzte, die zulasten der OKP abrechnen.

«Ärztemangel abgewendet»

Allerdings ziehen diverse Organisationen – unter anderem die Ärztegesellschaft des Kantons Bern und der Verband «diespitäler.be» – die Verordnung nun vors Verwaltungsgericht.
Die Regierung wiederum argumentierte, dass sie mit der Beschränkung «bundesrechtliche Vorgaben» umsetze.
Die Zürcher federn diesen Bundes-Druck nun mit Wörtchen wie «vorerst» ab: «Umsetzung der neuen Zulassungsbeschränkung wird vorläufig ausgesetzt», lautet der Titel des Communiqués.
Über diese Blockadehaltung der Kantonsregierung zeigte sich die Zürcher Ärztegesellschaft erfreut: Damit sei ein drohender Ärztemangel in den Praxen vorerst abgewendet, so ein Resumée der kantonalen Mediziner-Organisation. «Bereits jetzt kann ein Ärztemangel in Arztpraxen nur deshalb verhindert werden, weil zwei von fünf Ärzten aus dem Ausland kommen. Aufgrund von nationalen gesetzlichen Vorgaben und ungenügenden statistischen Grundlagen hätten kantonale Höchstzahlen in Bereichen eingeführt werden sollen, in denen es angeblich eine Überversorgung gibt.»
In dieser Situation hätten die Einführung eines Zulassungsstopps den inländischen Nachwuchs für die ambulanten Arztpraxen blockiert.
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