Bundesrat zieht Lehren aus der Pandemie – zumal für Pflegeheime

Bei Epidemien sollen alte Menschen künftig stärker selber entscheiden können. Aber auch Jugendliche sollen psychisch besser betreut werden.

, 4. September 2024 um 13:09
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Bild: Çağlar Oskay on Unsplash
Bei einer künftigen Pandemie oder Krise sollen es besonders zwei Personengruppen besser haben als während der Covid-19-Pandemie: alte Menschen und Jugendliche.
Der Bundesrat übt in einem Bericht Selbstkritik: «Es ist nicht in allen Phasen der Pandemie gelungen, die Schutzmassnahmen für ältere Menschen und Bewohnerinnen und Bewohner in Heimen verhältnismässig auszugestalten, was ihre individuelle Freiheit und Selbstbestimmung angeht. Insbesondere bei Menschen in Heimen haben die Massnahmen auch Leid verursacht.»
Das soll nicht mehr vorkommen. Der Bundesrat hat vier Schlüsselerkenntnisse für die Bewältigung künftiger Pandemien gewonnen:
  • Die Perspektive der betroffenen Personen muss einbezogen und die Selbstbestimmung gefördert werden, zum Beispiel mit Bewohnerräten in Heimen.
  • Es braucht mehr Bewusstsein für die unterschiedlichen Betreuungssituationen und Lebenswelten im Alter. Entsprechend differenziert werden müssen die Schutzmassnahmen.
  • Die Heime müssen sich auf künftige Pandemien besser vorbereiten.
  • Die Qualität der Langzeitversorgung von älteren Menschen in Alters- und Pflegeheimen soll grundsätzlich verbessert werden. Die Heime müssen die Bewohner vermehrt auch medizinisch versorgen können.

Stärkere Psyche bei Jungen

Der Bundesrat will die psychische Gesundheit der Menschen in der Schweiz grundsätzlich stärken, damit sie Krisen besser bewältigen können. Besonders die psychische Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen will er besser schützen.
Zu diesem Zweck soll auch die Medienkompetenz gefördert werden, damit junge Menschen für schädliche Auswirkungen digitaler Medieninhalte wie etwa Diskriminierung oder Mobbing sensibilisiert werden.
Schliesslich hält der Bundesrat aber auch fest: Für die Umsetzung der Empfehlungen sind vor allem die Gemeinden, die Kantone oder private Organisationen zuständig.

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