Asbestbedingte Krebserkrankungen steigen, obwohl seit 1990 ein Verbot gilt

Laut Bundesrat gibt es keine Früherkennungsmethode bei asbestbedingten Krebserkrankungen.

, 6. September 2024 um 08:34
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SP-Ständerat Baptiste Hurni.
In welchem Ausmass haben sich rauchbedingte Krebserkrankungen in den letzten Jahren durch Asbest verschlimmert? Was spricht gegen eine systematische Untersuchung auf Asbest bei Thorax- oder Lungenerkrankungen?
Und: Welche Mittel zur Früherkennung der Folgen einer Asbestexposition gibt es?
Das sind drei von insgesamt sechs Fragen, die der Neuenburger SP-Ständerat Baptiste Hurni von der Landesregierung beantwortet haben will.
Den Bericht auf das entsprechende Postulat hat der Bundesrat nun vorgelegt. Er erklärt darin, dass bei einer Krebserkrankung selten genau eruiert werden könne, durch was sie konkret verursacht wurde. Es lägen deshalb auch keine Zahlen vor, wie viele der rauchbedingten Krebserkrankungen durch Asbest verschlimmert wurden.
Weiter schreibt er, Asbestfasern könnten nur durch Gewebeproben nachgewiesen werden. In einem Screening-Programm bei gesunden Personen stünden solche chirurgisch-invasiven Eingriffe in keinem Verhältnis zum Risiko. Zur Früherkennung von Lungenkrebs gebe es ein systematisches CT-Screening-Programm. Aber: «Zur Früherkennung des Mesotheliom gibt es noch keine Screening-Methode, deren Nutzen wissenschaftlich nachgewiesen ist.»

Für asbestbedingte Berufskrankheiten: 1,7 Milliarden

Der Jurist Hurni will mit seinem Postulat auch noch in Erfahrung bringen, wie stark die Krankenkassen durch die Kosten dieser Krebserkrankung belastet werden.
Dieses Unterfangen dürfte schwierig sein, da die Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) nicht nach Ursache der behandelten Erkrankungen ausgewiesen werden.
Bei der Unfallversicherung ist dies anders. So summieren sich die Kosten sämtlicher Versicherungsleistungen für asbestbedingte Berufskrankheiten seit 1984 auf 1,749 Milliarden Franken. Alleine im Jahr 2021 beziffern sich die Versicherungsleistungen auf 108 Millionen.
Der Bundesrat empfiehlt das Postulat zur Ablehnung und erklärt, weshalb asbestbedingte Todesfälle trotz des Verbots aus dem Jahr 1990 steigen. «Ein Grund liegt in der langen Latenzzeit», schreibt er. Vom Einatmen bis zum Ausbruch der Krankheit könnten vierzig oder mehr Jahre vergehen.
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