Der Bundesrat ist fest entschlossen, das elektronische Patientendossier (EPD) zu verbessern und endlich richtig zu verbreiten. Deshalb will er nun Geld einschiessen, zumindest vorübergehend. Bis das EPD auf den richtigen gesetzlichen Grundlagen ruht, dauert es nach Ansicht des Bundesrats noch Jahre.
Finanzhilfe für die Betreiber
Doch in der Zwischenzeit soll das EPD trotzdem schon verbreitet werden. Allerdings ist sich der Bundesrat bewusst, dass das etwas kostet. Die EPD-Betreiber – die so genannten Stammgemeinschaften – sollen deshalb befristeten Finanzhilfen vom Bund erhalten.
Kantone müssen mindestens gleich viel geben
Der Bund will pro eröffnetes EPD bis zu 30 Franken zahlen – unter der Bedingung, dass die Kantone mindestens ebenso viel geben. Das soll einen Anreiz für eine rasche Verbreitung des EPD schaffen. Das Parlament muss dieses Vorhaben noch genehmigen. Es soll voraussichtlich ab Ende nächstes Jahr gelten.
Das will der Bund am EPD ändern
Derzeit ist beim EPD noch vieles unklar, vor allem, wer die Verantwortung trägt, und wer was zahlt. Dem Bundesrat schwebt vor, dass er für die Entwicklung des EPD verantwortlich ist, die Kantone hingegen für den Betrieb.
Vorgesehen ist, dass für alle Personen, die in der Schweiz wohnen und obligatorisch kranken- oder militärversichert sind, automatisch und kostenlos ein EPD eröffnet wird. Jeder entscheidet anschliessend selbst, welche Gesundheitsfachpersonen auf das Dossier Zugriff haben. Wer kein EPD will, kann beim Kanton Widerspruch gegen die Eröffnung einlegen.