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Der Bundesrat stellt das Elektronische Patientendossier neu auf
Statt acht Plattformen von acht Stammgemeinschaften soll es nur noch eine einheitliche EPD-Infrastruktur geben
, 27. September 2024 um 12:58- der Bund zuständig sein für die Beschaffung der zentralen technischen Infrastruktur und für deren Weiterentwicklung.
- Die Kantone sollen den Betrieb mindestens einer Stammgemeinschaft auf ihrem Gebiet sicherstellen.
- Die Stammgemeinschaften bieten das EPD wie bisher in ihrem Verantwortungsgebiet an: Sie beraten und unterstützen die Patienten sowie die Leistungserbringer beim Anschluss an das EPD.
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