Der Bundesrat stellt das Elektronische Patientendossier neu auf

Statt acht Plattformen von acht Stammgemeinschaften soll es nur noch eine einheitliche EPD-Infrastruktur geben

, 27. September 2024 um 12:58
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Symbolbild: Medinside, gemacht mit KI Midjourney.
Das Elektronische Patientendossier ist bekanntlich ein Trauerspiel mit zahllosen Akten. Das Hauptproblem lässt sich kurz zusammenfassen: Das EPD wird schlecht genutzt, und weil es kaum genutzt wird, ist sein Nutzen begrenzt.
Der Bundesrat hat deshalb im Sommer letzten Jahres eine Revision des entsprechenden Gesetzes gestartet. Die Vernehmlassung ergab, dass eine klare Mehrheit der betroffenen Kreise die heutige Struktur der EPD-Angebote als zu zersplittert erachtet: Weitherum wird eine stärkere Zentralisierung gewünscht.
Die Landesregierung will dies nun angehen. Statt acht Plattformen von acht Stammgemeinschaften soll es dereinst eine einheitliche EPD-Plattform geben, zur Verfügung gestellt durch den Bund. Dadurch werde es am Ende weniger Schnittstellen geben, der Datenaustausch dürfte reibungsloser verlaufen – und womöglich kommt das Ganze auch günstiger: So die Hoffnung des Bundesrates.
Die entsprechende technische Infrastruktur wird per Ausschreibung beschafft.
Im neuen Konzept wird…
  • der Bund zuständig sein für die Beschaffung der zentralen technischen Infrastruktur und für deren Weiterentwicklung.
  • Die Kantone sollen den Betrieb mindestens einer Stammgemeinschaft auf ihrem Gebiet sicherstellen.
  • Die Stammgemeinschaften bieten das EPD wie bisher in ihrem Verantwortungsgebiet an: Sie beraten und unterstützen die Patienten sowie die Leistungserbringer beim Anschluss an das EPD.
Die neue Gesetzes-Variante sieht auch vor, dass das EPD flächendeckend(er) eingesetzt werden muss. Neben den Spitälern und Pflegeeinrichtungen werden auch die ambulanten Leistungserbringer das EPD anzuwenden und alle behandlungsrelevanten Daten einzutragen haben: Das gilt für Arztpraxen, Apotheker, Physiotherapeutinnen und Chiropraktoren.
Andererseits erhalten alle, die in der Schweiz wohnen und kranken- oder militärversichert sind, automatisch ein EPD. Wer das nicht will, kann Widerspruch gegen die Eröffnung des EPD einlegen («Opt-Out»). Für den Zugang zum EPD soll die staatliche E-ID genutzt werden.

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