Ältere Ärztinnen und Ärzte werden vom EPD befreit - wenigstens vorläufig

Wird die Ärzteschaft dazu gezwungen, das EPD bereits in zwei Jahren aufzuschalten, könnten die älteren Semester vorzeitig abspringen.

, 29. Februar 2024 um 14:23
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«Die Freiwilligkeit funktioniert hier nicht». Das sagt die Basler SP-Nationalrätin Sarah Wyss. | Screenshot: www.parlament.ch
Nachdem der Ständerat am Dienstag über die Übergangsfinanzierung des Elektronischen Patientendossiers (EPD) beraten hatte, war am Donnerstag erneut der Nationalrat an der Reihe.

Erst 38'000 Dossiers

Nur gerade 38'000 Elektronische Patientendossiers sind bisher eröffnet worden. Damit es mehr werden, müssen Anreize geschaffen werden. So soll jede Stammgemeinschaft für die Eröffnung eines EPD 30 Franken erhalten.
Zu diesem Zweck zahlt der Bund den Kantonen noch vor der grossen Reform maximal 30 Millionen Franken, sofern sich die Kantone im selben Umfang an den Kosten der Stammgemeinschaften, sprich den EPD-Anbietern, beteiligen. (Medinside berichtete),

Ohne Zwang gehts nicht

Doch warum sollen Patientinnen und Patienten ein EPD eröffnen, wenn der Hausarzt selber nicht mitmacht? «Das EPD funktioniert nur, wenn möglichst viele Patientinnen und Patienten und möglichst alle Leistungserbringenden angeschlossen sind.» Über diese Aussage der Basler SP-Nationalrätin Sarah Wyss sind sich alle einig.
Einig sind sie sich auch darüber, dass eine auf Freiwilligkeit beruhende Partizipation nicht genügt. Deshalb müssen Ärztinnen und Ärzte in die Pflicht genommen und ihnen die Installierung des EPD aufgezwungen werden.

Pest und Cholera

Offen ist nur die Frage, mit welchem Zeitdruck. Ein Jahr nach Inkrafttreten der Übergangsfinanzierung oder erst mit der umfassenden Gesetzesrevision, die sich derzeit in der Vernehmlassung befindet?
Ein Entscheid zwischen Pest und Cholera: Ohne Druck funktionierts nicht, und mit zu viel Druck dürften gerade ältere Hausärzte früher als geplant in Pension gehen und sich sagen: «Mit Verlaub, das tue ich mir nicht mehr an.»

Ü60 können aufatmen

Auf diesem Zwiespalt gründet der Vorschlag von Sarah Wyss: «Die Übergangsfrist beträgt drei Jahre anstatt ein Jahr, und zusätzlich werden jene ambulanten Leistungserbringenden ausgenommen, die 60 Jahre oder älter sind», so ihr Vorschlag, der schliesslich knapp angenommen wurde und auch dem Ständerat gefallen dürfte.
Strittig war zudem die Frage, ob die Kantone gezwungen werden sollen, alle EPD-Anbieter zu unterstützen oder nur jene ihres Kantons. «Die grüne Fraktion will die Kantone nicht zwingen, jeder Stammgemeinschaft für die Eröffnung eines Dossiers 30 Franken zu bezahlen», erklärte die Zuger Nationalrätin Manuela Weigelt.

Vorbildliche Romandie

Gewisse Kantone, insbesondere in der Romandie, hätten viel Geld in ihre Stammgemeinschaft investiert. Es wäre falsch, sie dazu zu zwingen, auch Stammgemeinschaften zu unterstützen, die kurz vor dem Konkurs stünden oder ein wenig praxistaugliches Produkt hätten.
Das fand schliesslich auch die Mehrheit des Rates und folgt damit auch hier dem Entscheid des Ständerats.

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«Wir sind der Meinung, dass es eben nötig ist, die Leistungserbringenden hier einzubeziehen.» Regine Sauter, (FDP, ZH)


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«Wenn ambulante Leistungserbringer keine Anschlusspflicht haben, (...) ist die Verpflichtung zum Anschluss zahnlos.» Thomas Rechsteiner (Mitte, AI)



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«Wir wollen nicht, dass die Kantone gezwungen werden, das Geld in den Sand zu setzen.» Manuela Weichelt (Grüne, ZG)

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«Wir sollten uns in dieser Diskussion auf das Ziel fokussieren - und das Ziel heisst, mehr zusätzliche EPD zu eröffnen.» Thomas de Courten (SVP, BL)

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«Wir sind punkt EPD überhaupt nicht dort, wo wir zu sein wünschten.» Elisabeth Baume-Schneider, Bundesrätin.

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