Cannabis: Jetzt brauchen Ärzte keine Ausnahmebewilligung mehr

Ärztinnen und Ärzte dürfen Arzneimittel mit erhöhtem THC-Gehalt neu ohne Ausnahmebewilligung verschreiben. Allerdings gibt es eine obligatorische Meldepflicht.

, 6. März 2023 um 12:47
image
Im August 2022 hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Cannabis zu medizinischen Zwecken als Medikament zugelassen. Bis dato konnten THC-haltige Arzneimittel nur ausnahmsweise im Rahmen einer beschränkten medizinischen Anwendung verschrieben werden.
Nun wurden Cannabis und Zubereitungen zu medizinischen Zwecken mit Tetrahydrocannabinol (THC) in der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung umgeteilt.
Damit sind sie gleich eingestuft wie Morphin oder Methylphenidat. Sie unterstehen neu dem Bewilligungs- und Kontrollsystem von Swissmedic und sind damit beschränkt verkehrsfähig.

Neu sind die Ärzte verantwortlich

Diese Gesetzesänderung hat Auswirkungen auf die Verschreibung solcher Arzneimittel. Die Verantwortung für die Behandlung mit Cannabisarzneimitteln liegt nun ausschliesslich bei den Ärztinnen und Ärzten.
«Eine Ausnahmebewilligung des BAG ist nicht mehr erforderlich», heiss es im aktuellen BAG-Bulletin (10/23).

«MeCanna» ein Muss

Verschreibende Ärztinnen und Ärzte sind jedoch innerhalb der ersten Jahre nach Inkraftsetzung der Gesetzesänderung verpflichtet, dem BAG anhand des einfachen Online-Meldesystems «MeCanna» einige Daten zu übermitteln.
Zusätzlich müssen Folgemeldungen nach ein und nach zwei Jahren der Behandlung oder ein allfälliger Therapieabbruch erfasst werden.
Diese Erhebung soll gemäss Angaben des BAG dazu dienen, Behandlungsverläufe über die Zeit zu untersuchen. So sollen auch Wirkungen und Nebenwirkungen beobachtet werden.

Mehr bezahlte Heilmittel

Diese Datenerhebung war eine politische Voraussetzung für die Aufhebung des Cannabisverbots, welche insbesondere von den Kantonen gefordert wurde.
Nicht zuletzt soll die Datenerhebung auch dazu beitragen, mehr Evidenzen zur medizinischen Anwendung von Cannabis zu generieren. Es handelt sich zwar um eine nicht-kontrollierte Beobachtungsstudie. Diese könne aber eine Grundlage für die weiterführende klinische Forschung liefern, so das BAG.
Mittelfristig kann dies dazu beitragen, dass mehr solche Arzneimittel heilmittelrechtlich zugelassen und von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet werden.
  • politik
  • BAG
  • cannabis
Artikel teilen

Loading

Kommentar

Mehr zum Thema

image

BAB: Natalie Rickli zieht die Reissleine

Die Zürcher Amt für Gesundheit plante, für das Spitex-Pflegepersonal breitgefächert Berufsausübungs-Bewilligungen zu verlangen. Nun ist der Vorgang sistiert.

image

Atomkraftwerk-Betreiber müssen Jodtabletten zahlen

Der Bundesrat will AKW-Betreiber per Gesetz zur Verteilung von Jodtabletten verpflichten.

image

«Es tobt ein heftiger Konflikt mit den Krankenkassen»

Vor einem Jahr der grosse Physio-Aufstand und die Hoffnung auf bessere Tarife. Und jetzt? Laut den Physiotherapeuten geschah wenig. Die Rede ist gar von Schikanen der Krankenkassen.

image

Luzern: Mehr Geld für die ärztliche Weiterbildung

7,65 Millionen Franken sollen zusätzlich in die Weiterbildung von Ärzten in den Spitälern der kantonalen Spitalliste fliessen.

image

Psychiater schreibt den «Berset-Code»

Kein Krimi: In einer Woche erscheint ein Buch über den Ex-Gesundheitsminister Alain Berset. Der Psychiater Gregor Hasler hat es verfasst.

image

Ihre Ideen sind gefragt: Wie spart man 300 Millionen pro Jahr?

Beim ersten «Runden Tisch» des Gesundheitswesens setzten die Akteure ein Sparziel, das ab 2026 gelten soll. Dazu soll auch die Bevölkerung kreativ beitragen.

Vom gleichen Autor

image

Kinderspital verschärft seinen Ton in Sachen Rad-WM

Das Kinderspital ist grundsätzlich verhandlungsbereit. Gibt es keine Änderungen will der Stiftungsratspräsident den Rekurs weiterziehen. Damit droht der Rad-WM das Aus.

image

Das WEF rechnet mit Umwälzungen in einem Viertel aller Jobs

Innerhalb von fünf Jahren sollen 69 Millionen neue Jobs in den Bereichen Gesundheit, Medien oder Bildung entstehen – aber 83 Millionen sollen verschwinden.

image

Das Kantonsspital Obwalden soll eine Tochter der Luks Gruppe werden

Das Kantonsspital Obwalden und die Luks Gruppe streben einen Spitalverbund an. Mit einer Absichtserklärung wurden die Rahmenbedingungen für eine künftige Verbundlösung geschaffen.