BAG lehnt Beschwerde der Psy-Verbände ab

Die Santésuisse weigert sich, die Leistungen von Psychotherapeuten in Weiterbildung über deren Aufsichtsperson zu vergüten. Dieses Vorgehen will das BAG nicht prüfen.

, 20. März 2023 um 08:00
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Die Krankenkassen von Santésuisse weigern sich, Leistungen von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung via ihre Aufsichtsperson abzurechnen. | Symbolbild Freepik
Im Januar hat die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) bei der Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), Beschwerde gegen Santésuisse erhoben.
Der Grund: Die Krankenkassen von Santésuisse weigern sich, Leistungen von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung via ihre Aufsichtsperson abzurechnen.

Parlament ist gefragt

Wie die FSP nun mitteilt, hat das BAG diese gemeinsam eingereichte Aufsichtsbeschwerde der Psy-Verbände abgelehnt. Die Aufsichtsbehörde begründe die Ablehnung mit dem laufenden Gerichtsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Aus Gründen der Gewaltenteilung wolle man nicht in die Verfahren eingreifen. Man habe aber das Begehren zur Kenntnis genommen.
Nun liegt es am Parlament, die Initiative zu ergreifen.

Eine Schlappe

Für die FSP ist dieser Entscheid eine Schlappe. Denn die Vergütungspflicht von Leistungen, die von Personen in Weiterbildung erbracht werden und über ihre Aufsichtsperson abgerechnet werden, ist nicht ausdrücklich im Gesetz festgeschrieben.
Sie entspricht, so die FSP, im Gesundheitswesen aber einer gelebten Rechtspraxis, die für Assistenzpsychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Assistenzärztinnen und -ärzte gleichermassen gilt.

Therapieplätze bedroht

Diese Praxis soll seit Jahrzehnten etabliert sein. Um Leistungen von Assistenzpsychotherapeuten nicht mehr über ihre Aufsichtsperson in der Grundversicherung vergüten zu müssen, haben Santésuisse und CSS im Zuge der Einführung des Anordnungsmodells in verschiedenen Kantonen Beschwerde erhoben.
«Die dadurch geschürte Unsicherheit bedroht Therapieplätze tausender Patienten und verunmöglicht die Weiterbildung hunderter Psychotherapeuten», mahnt die FSP.

Die Hoffnung der FSP

Die FSP wünscht sich, dass diese Rechtunsicherheit definitiv erledigt wird – sei es mit einer Änderung der Verordnung auf Stufe Departement des Innern oder auf Gesetzebene. Nun sind der Bundesrat und das Parlament gefragt.
«Es bleibt die leise Hoffnung, dass die Santésuisse und CSS die in verschiedenen Kantonen eingereichten Beschwerden zurückziehen, um diese unsägliche Situation für die Gesundheitsversorgung beenden, damit die Patienten wieder versorgt werden können», so die FSP.
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