Bundesgericht bestätigt Gefängnisstrafe für Hausarzt

Der Kanton Bern hatte ihm die Bewilligung als Arzt entzogen. Trotzdem behandelte er weiterhin Patientinnen und Patienten.

, 9. Dezember 2022 um 08:00
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Der Hausarzt ist vor Bundesgericht abgeblitzt. | Bundesgericht
Das Bundesgericht musste sich vor kurzem dem Fall des Berner Hausarztes annehmen, der trotz Entzugs der Berufsausübungsbewilligung weiterhin Patientinnen und Patienten behandelte und den Krankenkassen Rechnungen stellte. Die Richter in Lausanne haben dabei die bedingte Gefängnisstrafe von neun Monaten der Vorinstanzen bestätigt. Dies berichtet die «Berner Zeitung» (Abo).
Dazu kommt eine Geldstrafe von 18'000 Franken aus einer Verurteilung, weil er Leistungen verrechnete, die er als Heimarzt gar nicht erbracht hatte. Die vom Bundesgericht bestätigten Tatbestände gegen den damals in der Berner Vorortsgemeinde Muri tätige Arzt: gewerbsmässiger Betrug, gewerbsmässiger Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage und mehrfache Tätlichkeiten. Zudem schuldet er verschiedenen Krankenkassen noch Geld.

Arzt praktiziert dezeit in Österreich

Der gebürtige Deutsche mit Jahrgang 1973 wehrte sich gegen die Verurteilung und wollte glaubhaft machen, er sei zu überlastet gewesen und in der Unordnung vergessen zu haben, die Verfügung des Kantonsarztamtes zum Bewilligungsentzug im November 2017 zu öffnen. Die Gerichte nahmen ihm diese Begründung aber nicht ab, es sei eine Schutzbehauptung. Dem Mediziner, der auch als Schularzt und Vertrauensarzt des Strassenverkehrsamts tätig war, sei bereits im Sommer 2017 den Entzug seiner Bewilligung in Aussicht gestellt worden.
Der nach eigenen Angaben praktizierende Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde lebt der Zeitung zufolge mittlerweile in Vorarlberg, wo er eine Hausarztpraxis führt. Doch auch dort stehen offenbar Sanktionen im Raum: Bei der Verhandlung vor dem Berner Obergericht im September 2021 sagte der offenbar hoch verschuldete Arzt, dass ihm bei einer rechtskräftigen Verurteilung auch ein Patententzug in Österreich und Deutschland drohe.
  • Urteil vom 16. November 2022 6B_973/2022
  • ärzte
  • kanton bern
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