In Bern gibt es neue Ansätze für den Hausärztlichen Notfalldienst

Ein Pilotprojekt des Kantons Bern und der Aerztegesellschaft zusammen mit der Spitäler Frutigen Meiringen Interlaken AG soll dem Ärztemangel entgegenwirken.

, 15. März 2023 um 09:46
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Im Spital Interlaken wird im Rahmen des Projekts ein Bereitschaftszimmer für Notfalldienst leistende Ärztinnen und Ärzte ausgerüstet und auch die benötige Ausrüstung zur Verfügung gestellt. | zvg
Im Kanton Bern sind alle Ärztinnen und Ärzte mit Berufsausübungsbewilligung gesetzlich dazu verpflichtet, Notfalldienste zu leisten. Aufgrund des zunehmenden Ärztemangels in der Grundversorgung verschärfen sich die Engpässe bei der personellen Besetzung der Notfalldienste.
«Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern, kurz GSI, und die Aerztegesellschaft des Kantons Bern haben deshalb eine Arbeitsgruppe gebildet, um diesbezüglich Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten», heisst es in einer Medienmitteilung der GSI.

Pilotprojekt lanciert

Im Berner Oberland wurde nun ein Pilotprojekt mit der Spitäler Frutigen Meiringen Interlaken AG (Fmi AG) und dem Ärztlichen Bezirksverein Berner Oberland lanciert.
Dabei soll eine diensthabende Ärztin/ein diensthabender Arzt zentral vom Spital Interlaken aus den Ausrückdienst für den ganzen Perimeter des Bezirksvereins Berner Oberland wahrnehmen.

Ausrüstung aus Interlaken

Im Spital Interlaken wird im Rahmen des Projekts ein Bereitschaftszimmer für Notfalldienst leistende Ärztinnen und Ärzte ausgerüstet und auch die benötige Ausrüstung zur Verfügung gestellt.
Somit soll es möglich sein, dass sich auch Ärztinnen und Ärzte des ganzen Kantons für Notfalldienste in dieser Region melden können.

700 Franken pro Tag

Der diensthabende Arzt erfüllt eigenverantwortlich sämtliche Aufgaben des Hausbesuchsdienstes (Ausrückdienst) wie zum Beispiel
  • Todesfeststellung,
  • Verfügung der ärztlichen fürsorgerischen Unterbringung (FU),
  • Hafterstehungsfähigkeitsbeurteilung (HEFB) oder
  • Hausbesuche und Besuche in Institutionen.
Die Ärztinnen und Ärzte müssen die von ihnen erbrachten Leistungen im Rahmen der Wochenend- und Feiertagsdienste direkt und über die eigene ZSR-Nummer abrechnen. Zusätzlich werde der Bereitschaftsdienst mit 700 Franken pro Tag vergütet, ist weiter zu lesen.

Wochenende und Feiertage abdecken

Es sei nicht das Ziel, mit diesem Projekt den Notfalldienst im Bezirksverein zu ersetzen, schreibt die GSI. Vielmehr gehe es darum, an Wochenenden und Feiertagen eine alternative Lösung für die Übernahme der Ausrückdienste anzubieten, zu etablieren und somit eine Entlastung zu erreichen.
Das Pilotprojekt wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Sollte es sich als valable Lösung erweisen, ist die Ausdehnung des Modells auf weitere Bezirksvereine vorgesehen.
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