Luzerner Arzt muss 290'000 Franken zurückzahlen

Ein Arzt wehrte sich gegen den Vorwurf, er habe seine Patienten überarztet. Vergeblich. Das Bundesgericht verurteilte ihn zur Rückzahlung.

, 10. Oktober 2024 um 06:00
image
Die Bundesrichter gaben mehreren Krankenkassen recht: Sie durften von einem Arzt Geld zurückfordern. | Sasun Bughdaryan auf Unsplash
Ein Facharzt für Allgemeine Innere Medizin aus dem Kanton Luzern muss den Krankenkassen rund 290'000 Franken zurückzahlen. Ein Bundesgerichtsurteil bestätigt die Klage von gut zwei Dutzend Versicherern. Sie warfen dem Arzt vor, dass er unwirtschaftlich behandle – also zu hohe Behandlungskosten in Rechnung stelle. Der Arzt bot in seiner Praxis auch Akupunktur, chinesische Arzneitherapie, TCM und Manuelle Medizin an.

Besonders kranke Patienten?

Der Arzt fand, dass der Durchschnittskostenvergleich auf der Grundlage der Rechnungsstellerstatistik kein genug verlässliche Datengrundlage sei, um bei ihm auf eine unwirtschaftliche Praxisführung und damit eine Überarztung zu schliessen.
Als Praxisbesonderheit, die einen Zuschlag zum Toleranzwert rechtfertigen würde, machte der Arzt geltend, er behandle ein besonders morbides Patientenkollektiv. Er konnte das Gericht aber nicht davon überzeugen.

16 sehr teure Patienten

Aus dem Umstand, dass die Zahl der behandelten Patienten abnahm und er alternativmedizinischen Therapien anbot, könne man nicht zwingend schliessen, dass seine Patienten überdurchschnittlich krank waren.
Der Arzt wollte auch die 16 teuersten Patienten aus der Kostenbetrachtung ausschliessen. Doch konnte er vor Gericht nicht zeigen, inwiefern deren Diagnosen so speziell waren, dass sie in den Vergleichspraxen nicht oder kaum abgerechnet würden.

Krankenkassen mussten nicht vorwarnen

Der Arzt sah den Grundsatz von Treu und Glauben verletzt. Die Krankenkassen hätten ihm vorher nie unwirtschaftliche Praxisführung vorgeworfen. Er habe deshalb darauf vertraut, dass seine Praxisführung mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot im Einklang stehe.
Das Gericht befand aber, dass die Krankenkassen den Arzt nicht vorgängig auf die Einhaltung seiner gesetzlichen Pflichten als Leistungserbringer hätten erinnern müssen.
  • ärzte
  • gericht
Artikel teilen

Loading

Kommentar

Mehr zum Thema

image

Einstimmig: Zürich soll Medizin-Studienplätze massiv ausbauen

Der Kantonsrat beauftragt die Regierung, zu berechnen, wie 500 zusätzliche Plätze geschaffen werden könnten.

image

Arzt des Spitals Muri freigesprochen

Ein Patient starb nach einer Leberbiopsie. Der Arzt habe nicht fahrlässig gehandelt, urteilte das Gericht.

image

Kein Geld und keine Zusammenarbeit mehr mit Tabakindustrie

Deutsche Ärzte wollen sich nicht mehr von Tabakherstellern beeinflussen lassen. Sie haben deshalb einen neuen Kodex vereinbart.

image

Britischer Arzt wollte mit falscher Covid-Impfung morden

Ein Arzt ist zu mehr als 31 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er wollte den Partner seiner Mutter mit einer Gift-Injektion umbringen.

image

Bilden Sie sich mit aktuellem Wissen in der Suizidprävention weiter

Ziel des neuen CAS Suizidprävention am Departement Gesundheit der ZHAW ist es, Suizidgedanken frühzeitig zu erkennen und Interventionen einzuleiten. Teilnehmende lernen dies in interprofessioneller Weiterbildung mit Fachpersonen aus Gesundheits-, Bildungs- und Sozialberufen.

image

Ehemaliger HUG-Chefarzt und Covid-Experte wechselt zu Privatspital

Jérôme Pugin wurde in Genf bekannt als Intensivmediziner und Symbolfigur im Kampf gegen Covid. Nun wird er medizinischer Direktor des Hôpital de La Tour.

Vom gleichen Autor

image

Schweizer Operationstisch-Hersteller sucht neuen Besitzer

Die einzige Schweizer Firma, die OP-Tische produziert, sucht einen neuen Besitzer. In Schweizer Spitälern sind 400 Schaerer-Tische in Betrieb.

image

Permance Tafers nun nochmals etwas länger geöffnet

Nochmals eine Stunde länger: Die einst stark eingeschränkten Öffnungszeiten in Tafers werden schrittweise wieder verlängert.

image

Akutpatienten kosten pro Tag 1000 Franken mehr als vor 13 Jahren

Nicht Reha- und auch nicht Psychiatriepatienten erhöhen die Spitalkosten. Sondern die Akutpatienten.