Die Idee der Bonuszahlung breitet sich aus in den Schweizer Kliniken: In der Akutsomatik berichten 24 Prozent der leitenden Ärzte, 19 Prozent der Chefärzte und 6 Prozent der Oberärzte, dass Leistungs- und Erfolgskomponenten zu ihrem Gehalt gehören.
Dies ergab die jüngste Begleitstudie zu den Auswirkungen der neuen Spitalfinanzierung, welche die FMH durch das Institut GfS durchführen liess.
Insgesamt wurden 12 Prozent der Ärzte in den Akutspitälern teilweise mit einem Bonusanteil honoriert. In der Psychiatrie macht der Anteil 10 Prozent aus, in den Reha-Kliniken sind es 14 Prozent.
Variabel heisst: Chefärzte kriegen 26 Prozent mehr oder weniger
Die Studie, für die 1'296 Mediziner befragt wurden, brachte auch eine gewisse Bedeutungs-Zunahme ans Licht, oder anders: Wer einen Bonus erhält, bei dem wird diese Komponente immer wichtiger.
Konkret: Im Vergleich zu den beiden Vorjahren nahm der Anteil des leistungsabhängigen Bonus an der gesamten Lohnsumme insbesondere bei den Chef- und Oberärzten deutlich zu. So stieg die Bonus-Komponente bei den Chefärzten von durchschnittlich 19 Prozent im Jahr 2012 auf 26 Prozent und bei den Oberärzten von 8 Prozent auf 16 Prozent.
Allerdings lässt sich aus den Daten nicht unbedingt herauslesen, dass aus den Boni ein direkter Druck auf wirtschaftliche Optimierungen erwächst. In der GfS-/FMH-Studie wurden die Ärzte auch danach befragt, ob in ihrer Klinik Diagnosen und Behandlungs-Entscheide so gefällt würden, «dass der wirtschaftliche Gewinn optimiert wird». In der diesjährigen Erhebung antworteten 29 Prozent der Akutspital-Ärzte, dass dies «sehr» oder «eher» zutrifft – ein Wert, der gegenüber den Vorjahren ganz leicht rückläufig war.
«Geradezu unanständig»
Leicht zugenommen – auf tiefem Niveau – haben andererseits Operationen, die aus Sicht der Ärzte medizinisch nicht notwendig waren. Hier wittern die GfS-Autoren einen gewissen Einfluss der Boni für fleissige Chirurgen; und hier könnte man es tatsächlich mit Fehlanreizen zu tun haben, so ihre Deutung.
Viele Kantonsspitäler kennen Ärzte-Boni
In krassen Fällen mache der variable Anteil fast die Hälfte des gesamten Lohnes aus (womit die Mediziner also langsam in die Sphären der Banker vorstossen würden).
Die «Sonntagszeitung» hatte dabei insgesamt 20 Spitäler und Klinikketten befragt. Resultat:
- Die Kantonsspitäler in St. Gallen, Nidwalden, Zug und Luzern sowie die Spitäler in Thun und Wetzikon kennen Bonus-Lohnmodelle.
- Die Hirslanden-Gruppe zahlt ihren Ärzten «in Ausnahmefällen» einen variablen Lohnanteil.
- Das Kantonsspital Aarau führte per Anfang 2016 ebenfalls ein Lohnmodell mit «leistungsbezogenen Komponenten» ein.
- Zur Debatte stehen die neuen Vergütungen am Kantonsspital Uri und bei den Solothurner Spitälern.
Der Anteil des variablen Lohns variiert aber kräftig. Im Kantonsspital Nidwalden liegt er bei 23 Prozent. Andere der befragten Spitäler schütten bloss 5 Prozent der Lohnsumme als variablen Anteil aus. Die von der SoZ ermittelten Quoten lagen also im Schnitt in etwa bei den Werten, welche die GfS nun auch erhoben hat.
Interessanterweise fällt die Ausweitung des Bonus-Aspekts in der Medizin in eine Zeit, wo sich die Banken – also die treibende Branche – mehr und mehr davon abwenden. Erst im November
sorgte der Chef der Deutschen Bank, John Cryan, mit einer klaren Absage an die Bonuskultur für internationales Aufsehen: Er bezweifle, dass Boni wirklich das geeignete Instrument seien, um den Leistungswillen zu stärken. Und er, so Cryan, arbeite nicht mehr oder weniger, nur weil jemand ihn mehr oder weniger gut bezahle.
Die Sicht der FMH: Boni sind kontraproduktiv
Das Bemerkenswerte an der Entwicklung: Die Standesordnung der FMH verbietet eigentlich solche Bonusverträge. «Wir sind keine Söldner, die bloss Umsatz generieren wollen», sagte FMH-Vizepräsident Pierre-François Cuénod im August in der
«Sonntagszeitung».
In einem
Positionspapier hatte die FMH schon im November 2013 festgehalten, dass sie «zielbezogene Bonusvereinbarungen in Spitalarztverträgen» ablehnt. Denn es sei empirisch belegt, dass sich «Pay for Perfomance» bei komplexen Tätigkeiten kontraproduktiv auswirken kann.
Abzulehnen seien insbesondere Bonusvereinbarungen, welche an Mengenziele geknüpft sind (wie Anzahl behandelte Fälle, Casemix der Klinik, Klinikerfolg).
Ziel sei es nicht, möglichst viele Behandlungen durchzuführen, sondern die notwendigen Behandlungen in der erforderlichen Qualität zu erbringen.
Abzulehnen seien auch Bonusvereinbarungen, die an Sparziele geknüpft sind, indem die Verwendung von zwar kostengünstigen, dafür jedoch wenig geeigneten Materialien, Medikamenten oder Verfahren belohnt wird.
Schliesslich könnten selbst Bonusvereinbarungen, die an Qualitätsindikatoren geknüpft sind, kontraproduktiv sein.