GDK zum Monismus: «Die Folge wäre ein Prämienschub»

Die nationalrätliche Kommission setzt sich für eine einheitliche Finanzierung ein. Doch der Vorstand der Gesundheitsdirektoren-Konferenz (GDK) zerpflückt den Vorschlag.

, 9. Juli 2018 um 08:54
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Monismus, EFAS oder «Dual fix über alles»: Die Krankenversicherer wollen die einheitliche Finanzierung für ambulante und stationäre Behandlungen. Doch den Vorschlag der Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-NR) lehnen die Kantone ab. In einer Stellungnahme kritisiert der Vorstand der Gesundheitsdirektoren-Konferenz die Idee.
Die Vorlage «Einführung des Monismus» beschränke sich allein auf die Verschiebung von kantonalen Steuergeldern zu den Krankenversicherern, schreibt die GDK. «Damit werden keine positiven Anreize zur gewünschten Verlagerung in den ambulanten Bereich geschaffen.»

Keine Kostendämpfung und Stabilisierung 

Eine Kostendämpfung sowie Stabilisierung der Belastung der Prämien- und Steuerzahler sei zudem mit der Vorlage «bei weitem nicht zu erreichen». Im Gegenteil: Der Finanzierungswechsel würde laut GDK in vielen Kantonen sogar zu einem Prämienschub führen. Dies, weil der heute prämienfinanzierte Anteil dort noch unter den in der Vorlage vorgesehenen 74,5 Prozent der Gesamtkosten liege.
Auch würde der SGK-Vorschlag eine höhere Entschädigung für Vertragsspitäler bewirken. Indem die durch die Spitäler erbrachten Leistungen neu zu 74,5 Prozent durch die OKP mitfinanziert würden – statt wie heute zu 45 Prozent. Die Folge: Ein Prämienschub. Und die Wirksamkeit der kantonalen Spitalplanungen würde durch die Stärkung der Vertragsspitäler unterlaufen. Die Vorlage gehe in «leichtfertiger Weise» nicht auf diese problematischen Auswirkungen ein, schreibt die GDK.

Kosten Langzeitpflege integrieren

Schliesslich seien auch die Kalkulationsgrundlagen für die Berechnung des neuen Verteilschlüssels «nicht nachvollziehbar». Sie könnten deshalb zur Abschätzung der Auswirkungen der Vorlage auf die Steuer-und Prämienzahler nicht genügen, heisst es weiter. 
Fazit: Die Gesundheitskommission habe die Hausaufgaben nicht gemacht. Die Vorlage genüge nicht – und könne auch nicht verbessert werden. «Eine Zurückweisung zur Neuauflage ist für die GDK notwendig.» 
Die kantonalen Gesundheitsdirektoren seien bereit, ihren Teil zur Ausarbeitung einer Lösung zu leisten. Dazu gehören der GDK zufolge insbesondere die Möglichkeit einer gezielten Steuerung auch der ambulanten Versorgung durch die Kantone, die Integration der Pflegekosten im Bereich der Langzeitpflege sowie ein griffiges Instrument der Kontrolle über die den Krankenkassen zuzuleitenden kantonalen Steuergelder.

  • Stellungnahme des GDK-Vorstandes 

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