Ärzteeinkommen: Bundesrat will mehr Transparenz

Die Kantone sollen bei der Spitalplanung künftig zwei Kriterien miteinbeziehen: Vergütungstransparenz und die Vermeidung von mengenbezogenen Entschädigungen.

, 5. Juni 2018 um 08:48
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Die Solothurner Nationalrätin Bea Heim möchte rechtliche Grundlagen schaffen, damit Listen- und Vertragsspitäler im stationären und ambulanten Bereich zur Vergütungstransparenz verpflichtet werden. Die Spitäler selber scheinen zum Teil keinen Überblick über die Einnahmen ihrer Kaderärzte zu haben, schreibt Heim in einer Motion. «Damit fehlt den Kantonen die Möglichkeit ihrer Aufsichtspflicht in diesem Bereich vollumfänglich nachzukommen.»
Wie bei den Vergütungen bei börsenkotierten Firmen schlägt Heim eine entsprechende Offenlegungspflicht vor. Und zwar für Spitäler und Institutionen, die zulasten der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) abrechnen – zum Beispiel in Artikel 39 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG). Dies soll gleichzeitig als Kriterium für die Aufführung auf der Spitalliste sein. Ein Vorschlag, der übrigens auch im Expertenbericht zu den Kostendämpfungs-Massnahmen enthalten ist.

Wirtschaftlichkeit, Qualität und Vergütungstransparenz

Konkret sollen zukünftig in einem «Vergütungsbericht» das Honorarsystem und die Vergütungen der Leistungserbringenden für ihre Tätigkeiten im stationären wie im ambulanten Bereich offengelegt werden – inklusive Leistungen für Zusatzversicherte und Privatpatienten, Sprechstunden- und Expertisen. Denn auch privat- und belegärztliche Tätigkeiten werden laut Heim zu einem guten Teil über die soziale Krankenversicherung abgerechnet. 
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Er prüft nun, ob die Kriterien für die kantonalen Spitalplanungen dahingehend ergänzt werden können, «dass die Kantone bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität die Vergütungstransparenz und die Vermeidung von mengenbezogenen Entschädigungen beachten müssen.» Oder ob eine Anpassung auf Gesetzesstufe nötig sein wird, wie aus der Stellungnahme des Bundesrates hervorgeht. Dies gestützt auf die Annahme, dass diese Entlöhnungssysteme unzweckmässige und unwirksame Leistungen für die Patienten und unbegründete Kosten zu Lasten der OKP und der Kantone fördern.

Bundesrat sieht vor allem die FMH in der Verantwortung

Noch mehr Transparenz und Regulierung fordert Heims Parteikollegin Susanne Leutenegger-Oberholzer. Laut ihrer Motion soll transparent differenziert werden zwischen Spitalärzten (Chefärzte, Leitende Ärzte, übrige Ärzte) sowie natürlichen und juristischen Praxisärzten. Leutenegger-Oberholzer will ein Gesetz, «um den Lohnexzesse zu stoppen», so die SP-Politikerin.
Der Bundesrat teile zwar das Anliegen der Transparenz, erachte es jedoch nicht als seine primäre Aufgabe, Erhebungen zu den Löhnen und Einkommen der Ärzte durchzuführen. «Der Bundesrat lehnt es deshalb ab, die allenfalls notwendigen gesetzlichen Grundlagen für wiederholte Erhebungen über die Einkommen der Ärzte zu schaffen.» Vielmehr sieht er andere Akteure in der Verantwortung, zukünftig für Transparenz zu sorgen – insbesondere die FMH, schreibt er in seiner Antwort. Der Bundesrat beantragt Leutenegger-Oberholzers Motion zur Ablehnung.
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