Nicht bezahlte Umkleidezeit: Spitäler bewegen sich

Ein weiteres Spital ist bereit, dem Personal die Umkleidezeit zu bezahlen. Juristen des Bundes erachten ein Nichtbezahlen als unrechtmässig.

, 4. März 2019 um 09:44
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Freizeit oder Arbeit? Blick in eine Garderobe. | Martina Man/Pixabay
Für Spitalangestellte ist es ein Ärgernis. Wenn sie sich vor und nach der Arbeit umziehen, müssen sie dies in vielen Spitälern immer noch in ihrer Freizeit tun. Damit arbeiten sie rund zwei Wochen pro Jahr gratis, wie die Gewerkschaft VPOD ausgerechnet hat.
Speziell im Kanton Zürich findet diese Regelung noch immer Anwendung. Der VPOD bereitete deshalb im letzten Herbst eine Klage vor, wie Medinside berichtete. Die Spitäler sträubten sich bis vor kurzem dagegen. Denn würde ein Spital die Mitarbeitenden fürs Umkleiden bezahlen, könnte das etwa für das Unispital Zürich bis zu 20 Millionen Franken kosten, teilte der Zürcher Krankenhausverband im Januar mit. 
Doch inzwischen hat sich die Situation etwas geändert. Nachdem die Zürcher Schulthess-Klinik im Februar beschloss, die Umkleidezeit als Arbeitszeit zu vergüten, soll diese Woche ein weiteres Zürcher Spital dem Beispiel folgen, wie der «Tages-Anzeiger» am Montag berichtet. Um welches Spital es sich handelt, werde im Laufe der Woche bekanntgegeben, wie ein VPOD-Sekretär im Artikel sagt. Zudem würde mit dem Universitätsspital Zürich, dem Kantonsspital Winterthur und anderen Spitälern weiterhin verhandelt.
Das empfiehlt der Schweizer Spitalverband seinen Mitgliedern
Denn so eisern der Zürcher Spitalverband an der alten Regelung festhalten wollte - das Gesetz hat er offenbar nicht auf seiner Seite. So schreibt der «Sonntags-Blick», dass Juristen aus dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) eine Nichtanrechnung der Umkleidezeit als nicht rechtens betrachten. 
Und der Schweizerische Spitalverbund H+ schrieb seinen über 200 Mitgliedern in einem Mail: «Sollte das Thema Umkleidezeit gleich Arbeitszeit auch in anderen Kantonen beziehungsweise Regionen aktuell werden, empfiehlt H+ seinen Mitgliedern, Regelungen über eine allfällige Kompensation auf betrieblicher oder regionaler Ebene gemeinsam mit den Sozialpartnern zu vereinbaren.»
Regierungsrätin in die Pflicht genommen
Zurückhaltender ist derzeit noch das zürcherische Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA), das kontrolliert, ob die Arbeitgeber die Arbeitszeitbestimmungen eingehalten. Bezüglich der Umkleidezeit in Spitälern habe das AWA keine klare Regelung, schreibt der Tagi. Es entscheide situativ nach Einzelfall ab. Der VPOD will dies nicht akzeptieren. In einem Brief fordert er die zuständige Regierungsrätin Carmen Walker Späh (FDP) auf, bis Ende März das Problem zu lösen. Eine ANtwort steht noch aus.

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