Nicht bezahlte Umkleidezeit: Spital bleibt hart

Ein Zürcher Spital lässt es auf einen Prozess ankommen.

, 26. April 2019 um 07:33
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Ist das Umziehen Arbeit oder Freizeit? (Symbolbild) | Pixabay
Für viele Spitalangestellte ist es ein Ärgernis: Die Zeit, in denen sie ihre Berufskleider an- und ausziehen, gilt als Freizeit. Gemeinsam mit dem Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) wehren sich Spitalangestellte im Kanton Zürich dagegen. Manche Spitäler haben bereits umgestellt oder haben angekündigt, dies zu tun. Nicht so das Spital Limmattal. Dieses weigert sich, wie der Spitaldirektor im Rahmen der Jahresmedienkonferenz sagte. Dies berichten die AZ Medien. 
Angst vor Mehrkosten
Nach Ansicht des Direktors unterstehe sein Spital als Zweckverband gar nicht dem Arbeitsgesetz. Und würde man die Umkleidezeit als Arbeitszeit abgelten, müsste man die Mehrkosten andernorts einsparen.
Das Spital Limmattal hat nun eine anfechtbare Verfügung ausgestellt. Diesen können die Mitarbeitenden anfechten. Es ist also wahrscheinlich, dass ein Gericht darüber entscheidet, ob das Umziehen als Arbeitszeit gilt oder nicht.
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