Die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz beantragt beim Departement des Innern, den Zuschlag auf der Krankenkassenprämie zu erhöhen. Die Gelder sollen der intensiveren Bekämpfung psychischer Erkrankungen dienen, zudem der Förderung der Gesundheit im Alter.
Ziel sei es, die die Belastung des Gesundheitssystems durch chronische nichtübertragbare Krankheiten zu verringern,
so die Erklärung der von den Versicherern und Kantonen getragenen Stiftung beziehungsweise des EDI. In der Schweiz betragen die jährlichen Kosten von chronischen Krankheiten wie Krebs, Diabetes oder Muskel-Skelett-Erkrankungen gut 50 Milliarden Franken; präventive Massnahmen könnten hier Entlastung bringen.
Es sei die erste Erhöhung der Beiträge seit 20 Jahren, so ein weiteres Argument.
Laut dem EDI soll der Prämienzuschlag von jährlich 2,40 Franken pro krankenversicherter Person in zwei Schritten erhöht werden:
- 2017 soll der Betrag auf 3.60 steigen – damit werden insbesondere die Bekämpfung psychischer Erkrankungen und die Prävention im Alter verstärkt.
- Die Erhöhung auf 4,80 Franken im Jahr 2018 ist vor allem für die Prävention in der Gesundheitsversorgung vorgesehen.
Das Departement des Innern hat nun die erforderliche Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis am 14. Juni 2016.
Laut dem Krankenversicherungsgesetz müssen die Versicherer mit den Kantonen eine Institution betreiben, die Massnahmen zur Förderung der Gesundheit und zur Verhütung von Krankheiten anregt, koordiniert und evaluiert. Diese Aufgabe wird durch die
Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz wahrgenommen und zum grössten Teil über einen Zuschlag auf der Krankenkassenprämie finanziert.
Der Betrag von 20 Rappen pro Monat ist seit 1996 unverändert.