Der Bundesrat schiebt den Entscheid zur Genehmigung des Tardoc weiterhin auf die lange Bank, wie Medinside
hier berichtete. Auch die vierte Version erfüllt offenbar die Anforderungen der Regierung nicht. Der Bundesrat befürchtet vor allem eines: Dass der Tardoc zu einem Kostenschub führt.
2,3 Milliarden mehr Taxpunkte?
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) rechnet damit, dass die Ärzte mit dem neuen Tarif künftig etwa 14 Milliarden Taxpunkte statt 11,7 Milliarden verrechnen könnten. Damit würden die Kosten, welche die Grundversicherung vergüten müsste, um 6 bis 7 Prozent ansteigen. «Insbesondere die grosse Anzahl der Positionen für Konsultationen, Behandlungen und Untersuchungen setzt Anreize zur Mengenausweitung», finden die Gesundheitsbehörden.
Doch was genau findet der Bundesrat am neuen Tardoc nicht gut? Medinside hat fünf Beispiele:
1. Immer noch zu viel: 2700 Tarifpositionen
Der Tardoc ist massiv vereinfacht und führt nur noch 2700 statt wie der bisherige Tarif Tarmed rund 4500 Positionen auf.
Doch damit ist der Bundesrat nicht zufrieden: «Der Tardoc ist und bleibt ein äusserst komplexes Konstrukt, das von einer verstärkten Pauschalierung bei den Tarifpositionen, wie sie vom Bundesrat erwartet wird, nach wie vor ziemlich weit entfernt ist», findet das BAG in seinem Prüfbericht.
2. Zu viel Zeit verrechenbar
Zeitleistungen werden im Tardoc neu im 1-Minunten-Takt tarifiert. Laut der Ärzteverbindung FMH ermöglicht das eine genauere und transparentere Abrechnung. Das bestreitet das BAG nicht: Nur stören sich die Fachleute daran, dass immer mehr Position nach Zeit und nicht nach Handlung abgerechnet werden.
Und dazu kommt: Viele Zeitlimiten sind im Tardoc höher als im bisherigen Tarmed. Das BAG befürchtet: Damit könnten die Ärzte mehr Taxpunkte verrechnen.
So dürfen zum Beispiel die Leistungen in Abwesenheit des Patienten länger dauern: Die bisherige Zeitlimite von 30 Minuten in 3 Monaten wird für Hausärzte und Palliativmediziner auf 60 Minuten erweitert.
3. Längere Beratungszeit für Hausärzte
Höhere Zeitlimiten für Hausarztmedizin und Palliativ-Betreuung findet das BAG eigentlich gut, weil es die Grundversorgung stärke. Nur gehen die Limiten den Fachleuten denn doch zu weit: So gibt es hausärztliche Beratungstarife, welche bis zu vier Stunden innert eines halben Jahres verrechnet werden dürfen. Die Palliativ-Betreuung kann zum Teil sogar unlimitiert verrechnet werden.
Was dem BAG und somit dem Bundesrat nicht passt: Die vorgesehenen Zeitlimiten basierten weder auf erhobenen Daten noch gebe es plausible Analysen der Tätigkeiten von Hausarztpraxen. «Es ist somit nicht möglich zu beurteilen, ob diese sachgerecht sind und nur die effizient erbrachten Leistungen decken.»
4. Nichtärztliche Leistungen für chronisch Kranke
Diese neue Position will das BAG nicht im neuen Tarif: Unter dem Stichwort «Care Management» sollen nichtärztliche Fachpersonen im Auftrag eines Arztes selbständig Beratungsgespräche für chronisch Kranke durchführen können und so den Hausarzt entlasten.
Das findet beim BAG keine Gnade: Weil diese Gespräche auch ohne vorherige Arztkonsultation abgerechnet werden können, würde das auch nichtärztlichen Fachpersonen in diesem Bereich eine Abrechnung mit der Grundversicherung erlauben.
Eine solche Ausdehnung der Leistungspflicht dürfe nicht einfach mit einem neuen Tarif eingeführt werden, sondern brauche eine Gesetzesänderung, findet das BAG.
5. Nach wie vor zu wenig Rückhalt
Den Bundesrat stört am Tardoc auch, dass zu wenig Betroffene hinter dem Tarif stehen. In der Tat unterstützt nur eine knappe Mehrheit der Krankenkassen den Einzelleistungstarif. Gewünscht ist mehr Einigkeit.