FMH, Pflegeheime, Spitex und Curafutura wollen Efas

Selten sind sich Ärzte, Spitäler und Kassen so einig: Sie wollen ambulante und stationäre Leistungen einheitlich finanziert haben.

, 3. Juli 2024 um 11:48
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Urs Stoffel von der FMH, Marianne Pfister von Spitex Schweiz, Daniel Höchli vom Heim-Verband Artiset und Curafutura-Direktor Pius Zängerle legten in Bern ihre Argumente vor. | Bild: zvg
Ausnahmsweise sassen sie heute in Bern alle am gleichen Tisch: Die Ärzteverbindung FMH, die Spitex, der Heimverband und der Krankenkassenverband Curafutura. Sie alle wollen, dass die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (Efas) im November vom Volk gutgeheissen wird.
Entscheiden muss das Volk, weil die Gewerkschaft VPOD das Referendum ergriffen hat. Ihre Bedenken: Mit Efas könnten die Prämien und Kostenbeteiligungen stärker steigen, weil viele Kosten weg von den Kantonen verschoben werden, also hin zu den Prämienzahlern. Auch werde der Spardruck zunehmen – und damit der Druck auf Personal und Gehälter.

Curafutura prophezeit tiefere Prämien

Dem widersprach Curafutura-Direktor Pius Zängerle heute an einer Pressekonferenz: Er prophezeite Einsparungen von 1 bis 3 Milliarden Franken pro Jahr – der grössere Teil davon bei den Prämienkosten, ein kleinerer Teil bei den Steuern.
Dies insbesondere wegen der Verlagerung weg von teuren Spitalaufenthalten hin zu billigeren ambulanten Behandlungen. Zängerle sagte, dass nach der Efas-Einführung 2028 die Prämien sinken würden – inbesondere für Versicherte in HMO-Modellen.
Marianne Pfister, Co-Geschäftsführerin von Spitex Schweiz, erwartet, dass sich mehr Patienten zu Hause pflegen lassen, wenn die Spitex-Pflege für die Krankenkassen nicht mehr teurer ist als die Pflege in einem Heim.

Ärzte hoffen auf bessere Versorgung

Urs Stoffel vom FMH-Zentralvorstand zeigte sich überzeugt, dass Efas den Patienten helfen würde. Besonders die stetig wachsende Zahl der chronisch Kranken könne mit ambulanten Behandlungen kontinuierlich überwacht werden; diese Menschen müssten weniger häufig ins Spital. «Die teuersten Patienten sind jene mit Herz-Kreislauf-, Diabetes- und Atemwegerkrankungen, die notfallmässig ins Spital eingeliefert werden», so Stoffel.
Ebenfalls bei der Allianz Pro Efas sind die Spitäler. Da sie vermehrt auch ambulante Behandlungen anbieten, sind sie ebenfalls daran interessiert, dass diese gleich finanziert werden wie die stationären Leistungen.

Vorbehalte bei Santésuisse

Daniel Höchli, Geschäftsführer des Heim-Verbands Artiset, hofft, dass auch die Pflegeleistungen mit Efas künftig einheitlich und ohne Deckungslücken finanziert werden. Damit würde die Pflege aufgewertet.
Genau dieser Punkt führte allerdings dazu, dass die der zweite Krankenkassenverband einen Vorbehalt gegen die Efas-Vorlage hat: Santésuisse ist zwar grundsätzlich für die einheitliche Finanzierung. Allerdings lehnt es der Verband ab, die Pflegekosten bedingungslos ebenfalls zu übernehmen. Das würde die Prämienzahler Milliarden kosten, warnt Santésuisse.
Ebenfalls skeptisch ist der Berufsverband der Pflegefachleute SBK: Efas biete Vor- und Nachteile. Deshalb will der Verband keine Position beziehen und hat die Stimmfreigabe beschlossen.
Auch der Gesundheitsökonom Heinz Locher kritisiert das neue Finanzierungsmodell. Es sei ein «Etikettenschwindel» und «wimmelt von Vorbehaltsklauseln», sagte er im Interview mit Medinside. Locher bezweifelt, dass das Modell nach der Annahme fristgerecht umgesetzt werde.
Auch Pius Zängerle von Curafutura musste zugeben, dass Efas nur einen kleinen Teil der Probleme im Gesundheitswesen löst. Die Reform bietet keine die Lösung für die derzeit heiss umstrittenen Tarife. Diese müssen ausgehandelt werden – unabhängig davon, ob Efas eingeführt wird oder nicht.
Efas: Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen
Am 22. Dezember 2023 stimmte das Parlament für eine neue Gesundheits-Finanzierung. Künftig sollen ambulante und stationäre Leistungen aus einer Hand finanziert werden. Der Kostenteiler zwischen Steuer- und Prämienzahlern bleibt derselbe, egal ob ambulant oder stationär behandelt wird.
Konkret: Bis zum Einbezug der Pflege werden 24,5 Prozent von den Kantonen und 75,5 Prozent von den Versicherern über die OKP finanziert. Vier Jahre später, nach erfolgter Integration der Pflegeleistungen, liegt der Verteilschlüssel bei 26,9 Prozent für die Kantone und bei 73.1 Prozent für die Versicherer.

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