Fast 500'000 Personen in der Schweiz sind 80 Jahre oder älter - viele von ihnen benötigen Pflegeleistungen. Eine
neue Erhebung von Santésuisse zeigt:
Von 2011 bis 2022 sind die Pflegekosten auf 6,5 Milliarden Franken gestiegen.
Dabei stiegen die Kosten in Pflegeheimen in diesem Zeitraum um 42 Prozent, und zwar von 3,2 Milliarden Franken auf rund 4,5 Milliarden Franken. Bei der Pflege zu Hause sprangen die Kosten von 2011 bis 2022 um 124 Prozent nach oben – von 900 Millionen auf rund 2 Milliarden Franken.
Den grössten Teil der Kosten bezahlen die Krankenversicherer über die Grundversicherung: Fast 3,4 Milliarden Franken waren es im Jahr 2022 – und damit 41 Prozent mehr als 2011.
Der Rest ging zulasten der Kantone (2,4 Milliarden Franken) sowie der Patientinnen und Patienten (752 Millionen Franken).
Viel mehr Anbieter – aber weniger Heime
Stark ausgebaut wurde das Angebot im Bereich Pflege zu Hause. Im Jahr 2011 waren 1410 Leistungserbringer registriert, bis 2022 stieg diese Zahl auf 2708 (Plus 92 Prozent).
Dagegen ging die Zahl der Pflegeheime im selben Zeitraum leicht zurück (von 1585 auf 1485 Anbieter).
Gleichzeitig werden die Klienten immer älter: Über die Hälfte der OKP-Leistungen in Pflegeheimen nehmen Personen im Alter von über 85 Jahren in Anspruch. Im Bereich Pflege zu Hause fallen mehr als die Hälfte der Pflegebeiträge bei Personen im Alter von über 80 Jahren an.
Schweiz steht bei Pflegepersonal gut da
Positiv schneidet die Schweiz bei der Pflegepersonal-Dichte ab: Im internationalen Vergleich liegt sie an zweiter Stelle hinter Norwegen – mit 17,0 Pflegefachpersonen pro 1‘000 Einwohner. Gemessen an Vollzeitäquivalenten ist das Pflegepersonal in Pflegeheimen seit Einführung der neuen Pflegefinanzierung nahezu stabil geblieben. Im Bereich Pflege zu Hause stieg die Zahl hingegen stark an, insgesamt um 37 Prozent.
Höherer Pflegebedarf in der Westschweiz
Um den Pflegebedarf von Patienten ermitteln zu können, setzen die Pflegeheime auf drei Pflegebedarfs-Erfassungssysteme. Die Pflegeheime der Deutschschweizer Kantone sowie der Kantone Wallis, Freiburg und Tessin vertrauen auf BESA oder RAI-RUG, die Kantone Waadt, Neuenburg, Genf und Jura auf Plaisir.
Auswertungen von Santésuisse zeigen nun: Jene Kantone, die mit Plaisir arbeiten, erreichen bei Patienten im Schnitt eine deutlich höhere Pflegebedarfsstufe, womit die OKP noch stärker belastet wird.
Die Reformvorschläge von Santésuisse:
- Alle Akteure müssen dafür sorgen, dass die finanzielle Belastung für die Grundversicherung nicht noch weitersteigt.
- Die Pflegeheim-Planung ist überregional und überkantonal vorzunehmen.
- In stationären Einrichtungen ist der Pflegebedarf einheitlich zu erfassen. Es darf nicht sein, dass ein Pflegebedarfssystem verwendet wird, das offensichtlich einen zu hohen Pflegebedarf ermittelt. Die drei Pflegebedarfssysteme sind nun endlich zu harmonisieren.
- Es braucht eine Diskussion zu Möglichkeiten, Finanzierung und Leitplanken der Angehörigenpflege, um den starken Kostenanstieg zu dämpfen. Generell ist zu überdenken, ob bzw. in welchem Rahmen Angehörigenpflege über die Grundversicherung finanziert werden soll.
- Die Datenlage in der ambulanten Pflege ist viel zu bescheiden, das gilt es deutlich zu verbessern.