Jetzt gilt es ernst mit dem Verbot von unerwünschten Werbe-Anrufen von Krankenkassenvermittlern: Ab September müssen Krankenkassen, die sich nicht an die Regeln halten, mit empfindlichen Bussen rechnen. Diese können bis zu 100'000 Franken hoch sein.
Nun verbindlich für alle Kassen
Bisher konnten sich die Krankenversicherungen beim Vermitteln freiwillig an eine Vereinbarung innerhalb der Branche halten. Wenn sich eine Kasse nicht an die Regeln hielt, konnten die Behörden nichts unternehmen.
Nun hat der Bundesrat eine Verordnung erlassen, welche für alle Krankenkassen gilt, und zwar verbindlich.
Die Verbote und Pflichten
- Verboten ist die telefonische Kaltakquise. Das heisst: die Kontaktaufnahme mit einer Person, die noch nie beim Versicherer versichert war oder dies seit mehr als 36 Monaten nicht mehr ist.
- Die Vermittler müssen bei einem Beratungsgespräch ein Protokoll erstellen und es von den Kunden unterzeichnen lassen.
- Vermittler dürfen höchsten 70 Franken pro abgeschlossene Police in der Grundversicherung und höchstens 16 Monatsprämien pro abgeschlossene Police in der Zusatzversicherung erhalten.
Diese Regeln treten am 1. September 2024 in Kraft. Sie gelten für die Prämien 2025 und damit für die nächste Periode des Krankenkassenwechsels.
Freiwillige Regelung nützte wenig
Eine Comparis-Analyse zeigte letztes Jahr: Von insgesamt 43 Krankenkassen konnten nur gerade deren 16 mit dem Gütesiegel «Saubere Kundenwerbung» hausieren. Als einzige grosse Kasse ausgezeichnet wurde die KPT, wie
Medinside berichtete.