Physioswiss: Beschwerde gegen BAG

Die Aufsichtsbeschwerde richtet sich gegen die neue Tarifstruktur: Der Vorgang sei nicht gesetzeskonform gewesen.

, 1. Januar 2024 um 20:01
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Erst politisch, jetzt juristisch gegen Tarifeingriff: Demo der Physiotherapeuten auf dem Bundesplatz, 17. November 2023  |  Bild: PD
Der Physiotherapie-Verband hat eine Aufsichtsbeschwerde gegen das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eingereicht.
Das BAG hatte die überarbeitete Tarifstruktur Mitte August 2023 in die Vernehmlassung geschickt. Ab Januar 2025 sollen demnach die heute gültigen Pauschalen für die Abgeltung von Physiotherapie-Sitzungen durch ein abgestuftes System ersetzt werden, das sich stärker auf die Dauer einer Physiotherapie-Sitzung stützt.
Die vorgeschlagene Version der Tarifstruktur sei weder gesetzeskonform noch sachgerecht, kritisiert der Verband. Ihre Leistungen würden seit Jahren mit zu tiefen Tarifen abgegolten.
Deshalb hat Physioswiss diese Woche bei Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider eine Aufsichtsbeschwerde gegen das BAG eingereicht.
Darin wird dem BAG vorgeworfen, dass seine Vorarbeiten für den bundesrätlichen Vernehmlassungsentwurf in verschiedener Hinsicht gegen das KVG und dessen Tarifgestaltungsgrundätze verstossen. Im Zentrum steht die Frage, ob der Tarifeingriff des Bundesrates angebracht sei. Die Regierung kann die Tarife für Physiotherapie nur per Verordnung festlegen, wenn sich die Tarifpartner – die Krankenkassen und die Gesundheitsverbände – nicht einigen können.
Das BAG sei seiner Pflicht aber nicht nachgekommen, die Krankenversicherer auf ihre Verhandlungspflicht hinzuweisen, so Physioswiss. Stattdessen habe es einseitig die Änderungswünsche der Krankenversicherer aufgegriffen.

Forderungen von Physioswiss an Bundesrätin Baume-Schneider
Physioswiss verlangt von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, dass sie als künftige Vorsteherin des EDI, das BAG anweist,
• das Gesetz einzuhalten; • von dem geplanten Tarifeingriff in der aktuellen Ausgestaltung abzusehen; und • die Krankenversicherer zur Einhaltung ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Aufnahme von Tarifverhandlungen in guten Treuen anzuhalten.

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