Apotheken wollen mehr Geld für Schnelltests

Bis zu 80 Franken statt 57.50 verlangen Apotheken für Corona-Antigentests. Weil sie mehr Aufwand haben. Doch der Bund hat sie zurückgepfiffen.

, 9. Dezember 2020 um 08:50
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Seit einem Monat dürfen Apotheken den Corona-Schnelltest anbieten. An Kunden fehlt es nicht. Doch viele Apotheken können mit dem vom Bund verfügten Preis ihre Kosten nicht decken. Fr. 57.50 dürften sie gemäss der Verfügung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) verlangen.

Apotheken verlangen eigenmächtig Zuschläge

Das deckt aber nur den Aufwand für den Test. «Gerade positiv getestete Menschen brauchen eine weitere Beratung», sagt Stephanie Balliana, Sprecherin des Apothekenverbands Pharmasuisse. «Diese Hilfe geben wir gerne. Aber anders als bei Ärztinnen und Ärzten wird die Beratung in der Apotheke nicht vom Bund übernommen.»
Einige Apotheken haben deshalb – trotz anderslautender Verfügung – eigenmächtig gehandelt. Sie verlangen Zuschläge für Service, Beratung, Notfälle am Abend und am Wochenende oder für die schriftliche Bestätigung des Testergebnisses. So kostet ein Test bei einigen Anbietern bis zu 80 Franken, wie die Sendung «Kassensturz» publik gemacht hat.

Pharmasuisse entschuldigte sich

Das BAG intervenierte sofort: Die Apotheken dürfen nur Fr. 57.50 verlangen. Pharmasuisse-Chef Fabian Vaucher entschuldigte sich bei den Kunden und forderte die Apotheken auf, den Kunden den zu viel gezahlten Preis zurückzuzahlen.
Gleichzeitig hat Pharmasuisse aber auch beim BAG interveniert. Die Apotheken wollen ihren Aufwand verrechnen können. «Die aktuelle Abgeltung ist nicht kostendeckend und wurde nicht für das Testen in der Apotheke errechnet», sagt Stephanie Balliana gegenüber Medinside. Konkret heisst das: «57.50 Franken decken zwar die laufenden Kosten während der regulären Öffnungszeiten, jedoch nicht die Investitionen, welche die Apotheken hatten oder die Zuschläge an Sonn- und Feiertagen.»

Apotheken wollen auch Symptomfreie schnelltesten

Das BAG hat die Apotheken auch gerügt, weil einige von ihnen Schnelltests für Personen ohne Symptome anbieten. Das ist gemäss den Anweisungen des BAG nicht erlaubt. Doch offenbar ein Bedürfnis. Einige Kantone haben deshalb in Ausnahmefällen solche Tests für symptomlose Personen zugelassen.
Die Apotheken möchten nun beim BAG erreichen, dass sich symptomlose Kunden generell testen lassen können, dies aber aus der eigenen Tasche zahlen sollen.
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