Werden Mammografien wegen Tardoc unrentabel?

Laut einer SP-Nationalrätin droht nun ein Rückgang bei den Mammografie-Screenings. Der Bundesrat widerspricht.

, 22. August 2024 um 06:59
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SP-Gesundheitspolitikerin Brigitte Crottaz befürchtet längere Wartezeiten bei Mammografien. | Screenshot: www.parlament.ch
Die Waadtländer SP-Nationalrätin Brigitte Crottaz befürchtet, dass private Radiologie-Institute künftig das Interesse verlieren, Mammografien durchzuführen. Die öffentlichen Einrichtungen müssten daher in die Bresche springen – doch die stiessen ihrerseits bereits an ihre Kapazitätsgrenzen.
Ursache der Befürchtung ist die neue Tarifstruktur Tardoc. In einer Interpellation schreibt Brigitte Crottaz, dass mit dem Tardoc die Vergütung der radiologischen Untersuchungen mit Mammografien «massiv gesenkt werden». Ein beidseitiges Screening mit Erstbeurteilung werde im Tardoc mit 78,46 Taxpunkten vergütet. Gegenüber den 150,05 Taxpunkten im Tarmed bedeute dies eine Senkung um 47,7 Prozent.

Wartelisten

Mit diesem Abbau würden Mammografien ein Verlustgeschäft. «Wenn sie diese Leistungen nicht mehr anbieten, weil sie sie nicht kostendeckend erbringen können, kommt es zu längeren Wartelisten, namentlich in den Universitätsspitälern», so Brigittte Crottaz, die selber Ärztin ist.
Und weil die Screenings deshalb nicht in regelmässigen Abständen durchgeführt werden könnten, steige das Risiko, dass Brustkrebs nicht rechtzeitig diagnostiziert werde.

Nicht vergleichbar

Aber stimmt das überhaupt mit der genannten Tarifsenkung? «Ein direkter Vergleich zwischen Tarmed und Tardoc in Bezug auf das beidseitige Mammografie-Screening mit Erstbeurteilung ist nicht möglich, da sich die Tarifpositionen nicht 1:1 von einer Struktur auf die andere übertragen lassen», schreibt der Bundesrat in seiner eben veröffentlichten Antwort zur Interpellation Crottaz.
Laut der Landesregierung werden im Tardoc die administrativen Kosten zur Durchführung des Screening-Programms über andere Tarifpositionen abgerechnet. Dies im Unterschied zum Tarmed, wo der administrative Aufwand nicht separat abgerechnet werden kann.
Zudem umfasse die Abrechnung verschiedener Behandlungen oder Untersuchungen, so auch im Zusammenhang mit dem Brustkrebs-Screening, oft mehrere Tarifpositionen je nach spezifischer Intervention.
Kommt hinzu, dass in bestimmten Kantonen das Brustkrebs-Screening mit Pauschalen vergütet wird, die in kantonalen Tarifverträgen ausgehandelt wurden. «Aus diesen Gründen trifft die in dieser Interpellation angegebene Senkung der Taxpunkte um 48 Prozent nicht zu», so der Bundesrat.
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