Die Kantone Aargau, Luzern, Zug und Thurgau haben sie: Listen mit den Namen jener Krankenversicherten, die ihre Prämien nicht bezahlen. Nun will sie der Bundesrat abschaffen. Der Grund: Solche Listen könnten die medizinische Grundversorgung der Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen beeinträchtigen. Und der Nutzen solcher Listen wurde nie nachgewiesen.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) kam sogar zum Schluss, dass Kantone mit solchen Listen höhere Ausstände verzeichnen als Kantone ohne Listen. Hingegen verursachen die Listen oft menschliches Leid.
Trotzdem ist die Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) gegen die Abschaffung der Listen. Nun wird das Parlament darüber entscheiden müssen.
Einig sind sich der Bundesrat und die Kommission darüber, dass Kinder künftig besser gestellt werden: Sie dürfen nicht darunter leiden, wenn deren Eltern die Prämien nicht bezahlen. Sie sollen deshalb nicht haftbar sein für die Prämien und auch nicht auf den Listen der säumigen Prämienzahler erscheinen. Bisher kam es immer wieder vor, dass Krankenkassen volljährig gewordene Kinder für ausstehende Prämien belangen, welche die Eltern früher nicht bezahlt haben.
Die schwarzen Listen
Wer seine Krankenkassenprämien oder Kostenbeteiligungen trotz Betreibung nicht bezahlt, landet in einigen Kantonen auf einer sogenannten schwarzen Liste. Als Konsequenz können Betroffene nur noch Notfallbehandlungen in Anspruch nehmen. Die Krankenkassen wollen so Druck machen, dass säumige Prämienzahler ihre Ausstände doch noch begleichen. Jedes Jahr bezahlen rund 166 000 Menschen in der Schweiz ihre Prämien nicht, was zu Ausständen von über 450 Millionen Franken führt.