Ärzte: Vorsicht mit Impfbefreiungs-Attesten

Wenn Ärzte Impfverweigerern Atteste ausstellen, wird es heikel. Denn es gibt kaum einen triftigen Grund für eine Impfbefreiung.

, 29. September 2021 um 05:46
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Ärzte, die ihren Patienten einen Blankoscheck fürs Impfverweigern ausstellen, müssen aufpassen, dass sie nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Denn nach den Einschätzungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) gibt es genau einen Grund, sich nicht impfen zu lassen: Nämlich die Allergie auf Inhaltsstoffe des Impfstoffes.

Die «falschen Kontraindikationen»

Das entspricht den Empfehlungen der Gesundheitsbehörden anderer Länder. Auch das Robert-Koch-Instituts in Berlin sieht nur bei ganz wenigen Personen einen Grund dafür, dass sie sich nicht impfen lassen sollten.
Das Institut listet sogar eine ganze Reihe von «falschen Kontraindikationen» auf. Keine Gründe für eine Impfbefreiung sind demnach:
  • Banale Infekte mit weniger als 38 Grad Fieber. Infektionen mit Temperaturen über 38 Grad gelten nur vorübergehend als Hinderungsgrund. Nach Abklingen des Fiebers sind Impfungen möglich.
  • Krebserkrankungen
  • Rheumatoide Erkrankungen
  • Allergien, die sich nicht spezifisch gegen Bestandteile der Impfung richten
  • Antibiotika-Therapien
  • Therapien mit Kortikosteroiden
  • Blutungsneigungen
  • Einnahme von Blutverdünnern
  • Neurologische Erkrankungen wie Multiple Sklerose
  • Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen
  • Nierenerkrankungen
Kein Grund für eine Impfbefreiung seien auch Immunschwächen – etwa bei Krebspatienten oder Organtransplantierten. Diese Personen haben ein hohes Risiko für schwere Krankheitsverläufe. Deshalb sollen auch sie von ihrem Facharzt wenn möglich geimpft werden, empfiehlt das Robert-Koch-Institut. Der einzige Unterschied zu anderen Geimpften: Bei diesen Patienten muss abgeklärt werden, ob die Impfung genug wirkt. Schon vor der Pandemie herrschte international ein Konsens: Autoimmunerkrankungen sind generell keine generelle Kontraindikation gegen Impfungen.
Ärzte, welche ohne triftigen Grund Impfbefreiungsatteste ausstellen kommen in Konflikt mit dem Medizinalberufegesetzes und dem Epidemiengesetz.
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