Doch kein Lohndeckel für das Unispital

Die Diskussion rund um überhöhte Ärztelöhne geht weiter: Klinikdirektoren am Zürcher Unispital (USZ) sollen aber weiterhin über eine Million Franken verdienen können.

, 25. Februar 2020 um 08:07
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Mit 104 zu 58 Stimmen verwirft das Zürcher Kantonsparlament am Montag eine Motion, die eine Lohnobergrenze von 1 Million Franken für Spitzenkräfte in staatsnahen Betrieben wie das Unispital Zürich (USZ) forderte. Die Motion der SP weckte im Kantonsrat zwar Sympathien, fand aber doch keine Mehrheit. 
Wenn die Zürcher Spitäler in Forschung und Lehre ihre Spitzenplätze behalten wollten, müsse man ihnen die Möglichkeit geben, ihre Spezialisten entsprechend zu entlöhnen, sagte etwa Stephanie Huber von den Grünliberalen. «Es gibt zwar auch andere Motivationskriterien. Aber der Lohn ist nun mal eines der wichtigsten.»

Mühe, Spitzenkräfte zu rekrutieren

Im Jahr 2017 erhielten 44 Personen im USZ und 11 Personen im Kantonsspital Winterthur (KSW) eine Gesamtentschädigung zwischen 430 000 und einer Million Franken. Acht Klinikdirektoren verdienten zwischen einer und 1,5 Millionen Franken. Befürworter für einen Lohndeckel sehen in überhöhten Ärztelöhnen einen Zusammenhang mit falschen Anreizen und mit medizinisch nicht notwendigen Eingriffen.
Auch die Zürcher Regierungspräsidentin Carmen Walker Späh sprach sich gegen einen Lohndeckel aus. Einerseits hätte zum Beispiel das Unispital bei einer Deckelung Mühe, Spitzenkräfte zu rekrutieren. Andererseits bestehe im Kanton schlicht kein Handlungsbedarf. 

Lohnobergrenze mit Spitalliste verknüpfen

Klar ist: Kantone und Bund wollen mehr und mehr bei den Arztsalären mitreden und Vorgaben zu den Vergütungssystemen bei Ärzten machen. So will der Bundesrat den Spitälern auf kantonalen Spitallisten etwa verbieten, mengenbezogene Entschädigungen oder Boni auszuzahlen. 
Auch die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) empfehlen, nicht näher bezifferte Lohnobergrenzen und mengenabhängige Boni-Verbote mit Leistungsaufträgen zu verknüpfen. Zudem möchte auch das nationale Parlament Spitäler dazu verpflichten, die höchsten Löhne mit sämtlichen Leistungen für Zusatzversicherte oder aus Expertentätigkeiten offenzulegen.

Ärzte wehren sich dagegen

Für Nadja Lindenmann von der Zürcher Chefärztegesellschaft besteht laut «Tages-Anzeiger» bei einem mengenabhängigen Vergütungsverbot aber die Gefahr, dass Kaderärzte zu Privatspitälern wechseln, wo sie mehr verdienen können. Schon heute wandern viele hochspezialisierte Ärztinnen und Ärzte aus den öffentlichen Spitälern in die Belegarzttätigkeit und in Privatkliniken ab, stellt die Chefärztin am Spital Affoltern fest. 
Lohnobergrenzen und mengenabhängige Vergütungen waren auch in anderen Kantonen bereits ein heiss diskutiertes Thema. So hat der Kanton Bern und der Kanton Solothurn eine Beschränkung der Löhne für Spitalkader abgelehnt. Andere Kantone wiederum kennen einen Lohndeckel: Im Kanton St. Gallen darf beispielsweise kein Arzt am Kantonsspital mehr als 700'000 Franken im Jahr verdienen. Am Unispital Lausanne liegt die Limite bei 550'000 Franken. Das Luzerner Kantonsspital hat die Boni zudem im Jahr 2006 abgeschafft. Viele Spitäler haben bei der Entlöhnung der Ärzte darüber hinaus bereits auf Fixlöhne ohne mengenbezogene Lohnkomponente umgestellt und mitunter auch selbstregulierend eine Obergrenze festgesetzt.

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