Die Patienten sollen im ambulanten Bereich ihren Arzt im ganzen Land frei wählen können, ohne dass ihnen dadurch finanzielle Nachteile entstehen: Dies verspricht eine Revision des KVG, die der Ständerat heute gutgeheissen hat – ohne Gegenstimme.
Derzeit werden die Kosten höchstens nach jenem Tarif vergütet, der am Wohnort oder am Arbeitsort eines Versicherten oder in dessen Umgebung gilt. Sind die Kosten für die Behandlung an einem anderen Ort höher, muss der Versicherte die Differenz übernehmen.
Mehr Flexibilität bei grenzüberschreitenden Behandlungen
Das soll nun ändern. Mehr Flexibilität soll es auch bei grenzüberschreitenden Behandlungen geben. Heute kann die Grundversicherung die Kosten von medizinischen Behandlungen im nahen Ausland nur im Rahmen von Pilotprojekten übernehmen; solche Projekte gibt es im Raum Basel–Lörrach und St. Gallen–Liechtenstein.
Die Revision soll nun die gesetzlichen Grundlagen für die Weiterführung der Projekte und für neue Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit schaffen.
Wahl unter Listenspitälern
Ferner sollen Grenzgänger sowie Rentner und ihre Familienangehörigen, die im Ausland wohnen, bei einer Spitalbehandlung in der Schweiz unter den Listenspitälern frei wählen können. Bedingung ist, dass sie über eine Grundversicherung verfügen und in einem EU- oder EFTA-Staat wohnen.
Der Ständerat schloss sich dem Entwurf des Bundesrats in allen Punkten an. Die Vorlage geht nun an den den Nationalrat.