Kanton setzt bei Spital-Kooperationen Grenzen

Der Kanton Aargau will seinen drei Spitalgesellschaften keine Blankovollmacht bei Kooperationen erteilen. Auslöser ist unter anderem eine Zusammenarbeit im Bereich Kardiologie mit der Hirslanden-Klinik.

, 8. November 2019 um 14:45
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Künftig sollen Aargauer Spitalgesellschaften nur dann Kooperationen mit anderen Spitälern eingehen dürfen, wenn «keine vergleichbare Kooperation mit einem Kantonsspital im Besitz des Kantons Aargau möglich oder sinnvoll ist». Als Basis für eine Zusammenarbeit dient die Eigentümerstrategie, die Synergien durch Kooperationen mehrfach ausdrücklich nennt.
Hintergrund ist unter anderem ein Streit um die Aargauer Herzmedizin. Das Kantonsspital Baden (KSB) hat die langjährige Zusammenarbeit vorzeitig und überraschend gekündigt. Seit Anfang Oktober arbeitet das KSB mit der Hirslanden Klinik Aarau zusammen. Auch die Zusammenarbeit im Bereich Orthopädie haben die beiden Spitäler in jüngerer Zeit aufgelöst. 

Fachärzte, Notfall und Überversorgung auf dem Prüfstand

Im Zusammenhang mit der Kündigung der Herzmedizin hat die Aargauer Regierung indirekt auch die Spitze des Kantonsspitals Baden gerügt, weil diese zu spät über die Beendigung der Kooperation informierte. Neu erwartet der Kanton von den Verwaltungsräten, den Eigentümer «proaktiv» und «frühzeitig» über Vorhaben und Vorkommnisse von «erheblicher unternehmerischer oder politischer Tragweite» zu informieren. Etwa über beabsichtigte Kooperationen (mit Dritten) oder Beendigungen zwischen den Kantonsspitälern. 
Die neue Situation zwischen Aarau, Baden und der Privatklinik Hirslanden hat ferner dazu geführt, dass das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) derzeit die Anforderungen gemäss Spitalliste an die Fachärzte und den Notfall der Herzmedizin als gesamtes prüft. Zudem will die Regierung auch eine allfällige Überversorgung unter die Lupe nehmen. Das weitere Vorgehen seitens des Regierungsrats hänge dann von den Ergebnissen der Überprüfung ab, heisst es. 

Der neue Regierungsrat soll es richten

Die Situation im Kanton Aargau ist insofern speziell, dass nebst den zwei Kantonsspitälern (in einer Entfernung von 30 Kilometern), das DGS derzeit keinen fixen Vorsteher hat. Nach dem Ausscheiden von Franziska Roth wählt die Aargauer Bevölkerung nun am 24. November 2019 einen neuen Regierungsrat. Dieser wird voraussichtlich das Gesundheitsdepartement übernehmen. Im Hinblick auf diesen Amtsantritt teilt die Regierung weiter mit, dass unter dem neuen Vorsteher oder der neuen Vorsteherin die Eigentümerstrategien überarbeitet werden. 
In der Zwischenzeit ist die Angelegenheit auch im Aargauer Kantonsparlament ein Thema. Die Fraktion der Grünliberalen verpflichten den Regierungsrat in einer Interpellation mehrere Fragen zu beantworten. Unter anderem wollen die Grossräte wissen, wie die Exekutive das Vorgehen und den Vertragsbruch des Kantonsspitals Baden (KSB) beurteilt. Ein Thema ist auch, ob die Vorgaben der Spitalliste verletzt worden seien oder Fragen zu einer möglichen Überversorgung.  
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