Kantonale Spitäler werden Aktiengesellschaften

Die Änderung macht einen überkantonalen Spitalverbund möglich.

, 8. November 2019 um 10:15
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Die Rechtsform der kantonalen Spitalunternehmen soll im Kanton Luzern geändert wird. So sollen das Luzerner Kantonsspital (Luks) und die Luzerner Psychiatrie in gemeinnützige Aktiengesellschaften umgewandelt werden. Dies will eine Mehrheit der vorberatenden Kommission des Luzerner Kantonsrates. 
Diese Rechtsform habe sich für Unternehmen solcher Grösse und Komplexität bewährt, so das Verdikt der Kommissionsmehrheit. Die Spitäler erhielten damit die optimalen Voraussetzungen für eine flexible und transparente Unternehmensorganisation und -führung. Zudem könnten sie Versorgungsverbünde mit anderen Anbietern eingehen. So will das Luks mit dem Kantonsspital Nidwalden einen Spitalverbund bilden.

Gesamtarbeitsvertrag soll ausgehandelt werden

Für die Kommission sei es zentral, dass die Spitalaktiengesellschaften über eine gemeinnützige Zweckbestimmung verfügen und im alleinigen Besitz des Kantons bleiben, schreibt sie in einer Mitteilung. Die Rechtsformänderung werde auf das medizinische Angebot der Spitäler keine Auswirkung haben. Die neuen Gesellschaften würden zudem die bestehenden Arbeitsverhältnisse übernehmen. Das Personal solle weiterhin über attraktive Anstellungsbedingungen verfügen. Der Kanton möchte, dass die Sozialpartner einen Gesamtarbeitsvertrag aushandeln, welcher die heutige Situation  - die Spitalmitarbeitenden sind heute Staatsangestellte - abbildet. Über das Ergebnis soll das Personal abstimmen können.

Kanton bekommt neues Spitalgesetz

Der Kanton soll weiterhin Alleineigner der beiden Kantonsspitäler bleiben. Die geplanten Änderungen sind Teil des neuen Spitalgesetzes. Dieses wird voraussichtlich im kommenden Dezember und Januar im Kantonsrat behandelt.
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