Masken-Dispense von Berner Arzt nicht mehr akzeptiert

Berner Schulen wollen die vielen Masken-Dispense eines Berner Homöopathen nicht mehr anerkennen. Es seien Gefälligkeitsatteste vermuten die Behörden.

, 19. Januar 2022 um 14:05
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Die Schule in Wangen an der Aare (BE) lässt keine Masken-Dispense mehr zu, die von einem bestimmten Hausarzt aus Bern-Bümpliz stammen. Wie die «Berner Zeitung» berichtet, verdächtigt die Schulleitung den Berner Homöopathen Roland Gisiger, dass er Gefälligkeitsatteste ausstelle.

In Thun Dispense des gleichen Arztes

Auch in der Region Thun sind offenbar Masken-Dispense desselben Arztes aufgetaucht. Stutzig geworden sind die Schulen, weil die Masken-Dispense alle gleich formuliert und nicht wie sonst üblich befristet waren. Ausserdem wird in den Dispensen eine Vielzahl von Gründen genannt, warum dem Kind das Tragen einer Maske nicht möglich sei.
Darf eine Schule überhaupt darüber entscheiden, ob sie ein ärztliches Attest akzeptiert oder nicht? Die Berner Behörden sind der Meinung, dass sie darf. Die Berner Bildungs- und Kulturdirektion hat schon vor zwei Wochen in einem Merkblatt zur Maskenpflicht ab der 1. Klasse klargestellt, dass sie gewisse Dispense nicht akzeptiert.
Nicht rechtmässig sind gemäss diesen Weisungen die Atteste von Ärzten und Psychologen, bei welchen das Kind nicht zu einer Konsultation vor Ort war.

Arzt krebst zurück

Der betroffene Berner Arzt räumt gegenüber der «Berner Zeitung» ein, dass er einen Teil der Dispense aufgrund telefonischer Kontakte ausgestellt habe. Es stimme, dass er in den Dispensen rund 25 Gründe genannt habe, damit die Eltern den für ihr Kind zutreffenden Grund ankreuzen können. Das mache er aber nicht mehr. Er stelle auch keine unbefristeten Dispense mehr aus.
Der Arzt engagiert sich als Massnahmen-Skeptiker. In Kommentaren im Internet schrieb er unter anderem vom «Corona-Affentheater».

Winterthurer Arzt verurteilt

Damit macht er sich nicht strafbar. Doch das Ausstellen der Masken-Dispense ist rechtlich heikel. Ihm könnte ein Strafverfahren drohen, sollte sich der Verdacht auf Gefälligkeitsatteste erhärten. Das Bundesgericht hat vor knapp einem Monat die Beschwerde eines Arztes aus der Region Winterthur abgewiesen, der mutmasslich ohne medizinische Notwendigkeit Dispense für das Maskentragen ausgestellt haben soll.
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