Mindestfallzahlen für Operateure: Weiterer Kanton prüft Einführung

Der Kanton Bern möchte eine überkantonale Regelung.

, 8. April 2019 um 13:18
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Die Zahl der Kantone, in denen Operateure Mindestfallzahlen erfüllen müssen, könnte bald weiter ansteigen. Der Regierungsrat des Kantons Bern prüft eine Einführung. Dies schreibt er in einer am Montag publizierten Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss. Damit vollzieht der Kanton einen leichten Kurswechsel. Noch im Dezember sagte die oberste Berner Spitalplanerin zu Medinside, man wolle noch zuwarten und dabei die Entwicklungen in den anderen Kantonen beobachten.
Nun, wenige Monate später, schreibt die Berner Regierung, man «erachte die Einführung von Mindestfallzahlen pro Operateur/in bei bestimmten technisch anspruchsvollen chirurgischen Eingriffen grundsätzlich als sinnvolle Ergänzung zur Mindestfallzahl pro Standort.» Mindestfallzahlen pro Operateurin oder Operateur wird aus Sicht des Regierungsrats idealerweise interkantonal koordiniert eingeführt. 
Zürich ist Pionier
Als bisher einziger Kanton verlangt Zürich verlangt Mindestfallzahlen pro Operateur. Die Mindestfallzahlen müssen dabei in folgenden Bereichen erhoben werden: Urologie (Radikale Prostatektomie), Orthopädie (Erstprothese Hüfte, Erstprothese Knie und Wechseloperation Hüft- und Knieprothesen) und Gynäkologie (Gynäkologische Tumore). 
Bei einer grossem Medinside-Umfrage Ende 2018 sagten viele Kantone, dass sie an einer Einführung interessiert seien. Von den 18 Kantonen, die geantwortet haben, prüft die Hälfte die Einführung oder plant die Einführung. Weitere drei Kantone waren grundsätzlich interessiert. Am weitesten fortgeschritten ist die Planung im Kanton Basel.
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So sah die Situation vor wenigen Monaten aus, wie die Umfrage von Medinside zeigte.
Probleme in Bern
Bis die Neuerung auch im Kanton Bern eingeführt wird, könnte es derweil noch etwas dauern. Denn die Berner Spitalstatistik ist so aufgebaut, dass sie nicht als Basis für die Mindestfallzahlen verwendet werden kann. Und die Regierung fürchtet, dass ein Ausbau der Dokumentationspflicht den administrativen Arbeitsaufwand in den Spitälern erhöhen könnte.
Es gelte zudem eine Regelung zu finden, welche auch die Situation der zahlreichen, meist mit Belegarztsystemen arbeitenden Privatspitäler angemessen berücksichtige. 
Aufgrund dieser Bedenken beantragt die Regierung, die Motion als weniger verbindliches Postulat zu überweisen. 
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