Nationalrat sagt Ja zum Krebsregister

Krebserkrankungen sollen künftig landesweit nach einheitlichen Kriterien registriert werden. Die Daten sollen bis zu 80 Jahre lang aufbewahrt werden.

, 8. Dezember 2015 um 10:57
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Mit einem einheitlichen Krebsregister will der Bundesrat Prävention, Früherkennung und Behandlung von Krebserkrankungen verbessern. Vorgesehen ist, dass Spitäler, Ärzte und Gesundheitsinstitutionen Krebsfälle dem zuständigen kantonalen Register melden müssen. 
Es sollen Daten zu Person, Diagnose, Erstbehandlung und Verlauf der Krankheit erfasst werden. Die Kantone leiten die Daten in anonymisierter Form an das nationale Register weiter. Krebserkrankungen von Kindern werden im Kinderrebsregister erfasst, das der Bund führt. 
Der Nationalrat hiess die Vorlage ohne Diskussion mit 171 gegen 3 Stimmen aus der SVP-Fraktion und ohne Enthaltungen gut. Sie geht nun an den Ständerat.

Rücksicht auf die Forschung

Auf Antrag ihrer Gesundheitskommission beschloss der Nationalrat, dass die kantonalen Register die Daten erst 30 Jahre nach dem Tod der Patienten löschen dürfen. Das Kinderkrebsregister soll die Daten erst 80 Jahre nach dem Tod der Patienten vernichten.
Die Frist für die Anonymisierung der Daten will der Nationalrat von 30 auf 80 Jahre nach dem Tod ausdehnen. Der Rat will mit den längeren Fristen der Forschung entgegenkommen. Der Bundesrat schlägt vor, dass die kantonalen Register die Daten löschen, sobald die nationale Registrierungsstelle sie überprüft hat.

Vorhandene Daten werden übertragen

Bereits heute werden in der Schweiz Krebserkrankungen registriert, allerdings nicht nach einheitlichen Kriterien. 15 kantonale und kantonsübergreifende Register erfassen die Krebserkrankungen von 94 Prozent der Bevölkerung. Nur in den Kantonen Schaffhausen, Schwyz und Solothurn werden die Erkrankungen noch nicht registriert. Bereits vorhandene Daten sollen ins neue Register überführt werden.
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