«Nicht konkret genug» und «keine zusätzlichen Massnahmen nötig»

Das sagten der Gesundheitsminister, Alain Berset, und der Zuger Gesundheitsdirektor, Martin Pfister, heute Dienstag zur Pflege-Initiative. Damit ist der Abstimmungskampf lanciert.

, 12. Oktober 2021 um 09:21
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Die Pflege-Initiative verlangt, dass Bund und Kantone die Pflege fördern. Es soll genügend diplomierte Pflegefachpersonen geben und in der Pflege tätige Personen sollen entsprechend ihrer Ausbildung und ihren Kompetenzen eingesetzt werden. Auch verlangt die Initiative, dass der Bund die Arbeitsbedingungen regelt und für eine angemessene Abgeltung sorgt. Ausserdem sollen Pflegefachpersonen gewisse Leistungen direkt zulasten der Krankenkasse abrechnen können.
An der heutigen Medienkonferenz erklärte Gesundheitsminister Alain Berset die Haltung des Bundesrates zur Pflege-Initiative. Es sei wünschenswert, die Pflegenden in der Schweiz zu unterstützen. Trotzdem schlage der Bundesrat vor, die Initiative abzulehnen. 
Die Vorschläge der Initianten würden zu weit gehen; der Gegenvorschlag sei aber extrem ambitioniert, so Berset. Darin seien fast alle Anliegen der Initianten inbegriffen, mit Ausnahme der Bestimmungen zum Arbeitsrecht. «Diese sollten weiterhin in der Hoheit der Kantone bleiben», betonte Berset. 
Weiter gab der Bundesrat zu denken, dass die Initiative «nicht konkret» genug sei. Der indirekte Gegenvorschlag nehme die Anliegen der Initiative ernst und stelle ein konkretes Vorgehen in Zusammenarbeit mit den Kantonen sicher. Vieles müsse im Pflegebereich verbessert werden, so  Berset weiter und erwähnte noch einmal die Investitionen, die im Falle eines «Neins» durch den indirekten Gegenvorschlag getätigt würden; sprich die eine Milliarde Franken, die in den Pflegebereich fliessen würde.
Regierungsrat Martin Pfister (Vorstandsmitglied der GDK): «Die Pflegeberufe erfreuen sich nach wie vor grosser Beliebtheit. Zusätzliche Massnahmen, wie sie in der Initiative vorgesehen sind, sind deshalb nicht nötig.» Der indirekte Gegenvorschlag würde finanzielle Mittel bereit stellen, um eine «Ausbildungsoffensive zu starten». Auch Entlastungsangebote für das Personal seien geplant. Dann betonte Pfister weiter, dass die Kantone und nicht der Bund bei der Lösung des Problems voranschreiten sollten. Diese würden die Situation vor Ort am besten kennen.

Darum geht's:

Am 28. November 2021 entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Volksinitiative «Für eine starke Pflege». Die Pflegeinitiative verlangt, dass Bund und Kantone die Pflege fördern. Sie sollen für eine ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität sorgen. Bundesrat und Parlament geht die Initiative zu weit. Sie stellen ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Die Aus- und Weiterbildung soll während acht Jahren mit bis zu einer Milliarde Franken gefördert werden.
Die Pflege ist ein wichtiger Pfeiler der medizinischen Versorgung, und der Bedarf steigt laufend. Weil es immer mehr ältere Menschen gibt, werden in den nächsten Jahren auch Krankheiten wie Krebs, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen zunehmen. Damit die Qualität der Pflege erhalten bleibt, müssen mehr Pflegende ausgebildet werden.

Initiative: Förderung der Pflege in der Verfassung verankern

Die Initiative verlangt, dass Bund und Kantone die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung anerkennen und fördern. Der Zugang zu einer Pflege von hoher Qualität soll für alle Menschen garantiert sein. Bund und Kantone sollen sicherstellen, dass genügend diplomierte Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen. Zudem sollen die in der Pflege tätigen Personen entsprechend ihrer Ausbildung und ihren Kompetenzen arbeiten können, damit die Pflegequalität nicht leidet.
Die Initiative verlangt vom Bund, die Arbeitsbedingungen in den Spitälern, Heimen und Spitexorganisationen verbindlich zu regeln. Er müsste zum Beispiel Vorgaben machen zur Höhe der Löhne oder für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sorgen, etwa durch Vorschriften in Bezug auf die Dienstpläne. Damit würde der Bund in die Zuständigkeiten der Kantone, Betriebe und Sozialpartner eingreifen. Diese regeln heute die Arbeitsbedingungen und die Löhne gemeinsam.
Der Bund müsste auch eine angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen sicherstellen. Würden diese mit einem höheren Tarif abgegolten, könnten die Betriebe nach Ansicht der Initiantinnen und Initianten etwa die Arbeit auf mehr Pflegefachpersonen verteilen. Dies würde den Beruf attraktiver machen und die Qualität der Pflege verbessern.
Zudem verlangt die Initiative, dass Pflegefachpersonen künftig gewisse Leistungen direkt mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung oder anderen Sozialversicherungen abrechnen können. Heute können sie grundsätzlich nur jene Leistungen abrechnen, die von einer Ärztin oder einem Arzt angeordnet worden sind.

Indirekter Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament

Auch Bundesrat und Parlament wollen den Pflegeberuf weiter stärken. Ihnen geht die Volksinitiative jedoch zu weit, insbesondere bei den Arbeitsbedingungen und der Abgeltung. Das Parlament hat deshalb einen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet, der die wichtigsten Forderungen der Initiative aufnimmt und eine raschere Umsetzung ermöglicht. Um die Ausbildung zu fördern, stellen Bund und Kantone für die nächsten acht Jahre rund eine Milliarde Franken zur Verfügung. Dank den Anstrengungen von Bund und Kantonen konnte die Zahl der Ausbildungsabschlüsse in den vergangenen Jahren deutlich gesteigert werden. Mit der im Gegenvorschlag vorgesehenen Ausbildungsoffensive werden diese Anstrengungen ohne Verzögerung fortgesetzt und verstärkt.
Auch der indirekte Gegenvorschlag ermöglicht es, dass Pflegefachpersonen gewisse Leistungen direkt zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen können. Ein Kontrollmechanismus soll verhindern, dass es zu einer Zunahme an Leistungen und damit zu höheren Gesundheitskosten kommt, die zu einem Anstieg der Krankenkassenprämien zulasten der Bevölkerung führen würden. Weiter berücksichtigt der Gegenvorschlag den Pflegebedarf von Personen mit komplexen Erkrankungen sowie von Personen, die palliative Pflege benötigen.
Das Parlament hat den Gegenvorschlag mit deutlicher Mehrheit angenommen. Er tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird und er nicht erfolgreich mit einem Referendum bekämpft wird.

Argumente der Gegner: Pflegenotstand beheben

Für das Komitee ist der Pflegenotstand längst Realität: Zu wenig Pflegende werden ausgebildet, zu viele verlassen den Beruf erschöpft nach wenigen Jahren. Nur dank einer zunehmenden Anzahl Pflegender aus dem Ausland könne die Versorgung aufrechterhalten werden. Der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments ist nach Ansicht der Initiantinnen und Initianten ungenügend: Er fokussiere auf die Ausbildung und es würden Massnahmen fehlen, damit Pflegende länger im Beruf bleiben.

Argumente von Bundesrat und Parlament: Keine Regelung der Arbeitsbedingungen

Für Bundesrat und Parlament geht die Initiative zu weit, unter anderem weil diese fordert, dass der Bund die Arbeitsbedingungen regelt. Gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne sind zwar wichtig, damit der Pflegeberuf attraktiv ist und die in der Pflege tätigen Personen möglichst lange im Beruf verbleiben. Dafür sollen aber weiterhin Spitäler, Heime und Spitexorganisationen sowie die Kantone und die Sozialpartner gemeinsam sorgen. Der Gegenvorschlag sorgt zudem dafür, dass rasch mehr Pflegende ausgebildet werden.
Die Kantone empfehlen ebenfalls, die Initiative abzulehnen und den indirekten Gegenvorschlag zu unterstützen. Der Handlungsbedarf zur Stärkung des Pflegeberufs ist aus ihrer Sicht unbestritten. Es sei jedoch der falsche Weg, die Stärkung einer einzelnen Berufsgruppe auf Verfassungsebene zu verankern. Mit dem Gegenvorschlag liege eine verbindliche und rasch umsetzbare Vorlage zur Entschärfung des Fachkräftemangels auf dem Tisch.
Zur Medienmitteilung geht es hier
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