Die finanzielle Belastung durch die Krankenkassen-Prämien hat sich für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen erhöht. Dies zeigt das neueste Monitoring des BAG zur Prämienverbilligung.
Für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen betrug die finanzielle Belastung im Jahr 2014 durchschnittlich zwölf Prozent des verfügbaren Einkommens; 2010 waren es noch zehn Prozent gewesen.
Bern am meisten, Zug am Schluss
Zum Vergleich: Bei der Gesamtbevölkerung lag die Prämienbelastung 2014 – gemessen am verfügbaren Einkommen – bei rund sechs Prozent.
Am höchsten war die Belastung laut den neusten Daten im Kanton Bern (hier erreicht sie bei Menschen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen 17 Prozent des verfügbaren Einkommens), am tiefsten im Kanton Zug (7 Prozent).
Der Grund liegt bei den Kantonen
Im Jahr 2014 haben Bund und Kantone rund 4 Milliarden Franken für die individuelle Prämienverbilligung der obligatorischen Krankenpflege-Versicherung ausgegeben.
Während sich der Bundesbeitrag proportional zum Prämienanstieg entwickelt, nahm der Anteil, mit dem sich die Kantone daran beteiligen, weniger stark zu als die Prämien. Im Jahr 2014 lag der Kantonsanteil an individuellen Prämienverbilligung auf 44 Prozent; beim vorherigen Monitoring 2010 hatte er noch 50 Prozent betragen.
Entsprechend hat sich die finanzielle Belastung durch die Krankenversicherung für Personen in bescheidenen Verhältnissen erhöht.
«Prämienverbilligung der Krankenversicherung entlastet die Bevölkerung immer weniger»: Zur Mitteilung des Bundesamts für GesundheitGesunken ist auch der Anteil der Bezüger von Prämienreduktionen: Im Jahr 2014 erhielten rund 2,2 Millionen Versicherte respektive 27 Prozent eine individuelle Prämienverbilligung. Beim vorherigen Monitoring im Jahr 2010 sank damit sowohl die Anzahl der Bezüger (2010: 2,3 Millionen Versicherte) wie auch der prozentuale Anteil (2010: 30 Prozent).
Weiter stellt das BAG fest, dass generell die Kantone der lateinischen Schweiz wie auch Kantone mit einem höheren Prämienniveau einen grösseren Beitrag pro Einwohner an die Prämienverbilligung leisten.
Individuelle Prämienverbilligung
Die individuelle Prämienverbilligung wurde 1996 mit dem Krankenversicherungsgesetz KVG eingeführt. Sie soll Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen finanziell entlasten. Die IPV wird vom Bund und den Kantonen ausgerichtet.
Seit der Neugestaltung des Finanzausgleichs (2008) beträgt der Bundesbeitrag an die Prämienverbilligung fix 7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und wird anhand ihrer Wohnbevölkerung an die Kantone aufgeteilt.
Die Kantone ergänzen diesen Bundesbeitrag durch eigene Mittel und sind dafür verantwortlich, dass die Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligung erhalten. In der Ausgestaltung sind sie frei.
Das Bundesamt für Gesundheit führt alle drei bis vier Jahre ein Monitoring zur sozialpolitischen Wirksamkeit der Prämienverbilligung durch.