Ab morgen gilt das neue Datenschutzgesetz!
Am 1. September 2023 tritt das revidierte Datenschutzgesetz in Kraft. Was dieses für Arztpraxen und Spitäler bedeutet, erklärt der Anwalt und Datenschutzexperte David Vasella im Interview.
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Am 1. September 2023 tritt das revidierte Datenschutzgesetz in Kraft. Was dieses für Arztpraxen und Spitäler bedeutet, erklärt der Anwalt und Datenschutzexperte David Vasella im Interview.
Das digitale Impfbüchlein soll noch in diesem Jahr schweizweit eingeführt werden. Der Kanton Bern geht derzeit eigene Wege.
Künstliche Intelligenz wird bereits heute in allen grösseren Schweizer Spitälern genutzt und fortlaufend ausgebaut. Das Potential ist riesig, was fehlt sind derzeit noch klare Rahmenbedingungen.
Weigert sich ein Patient, die neue Datenschutz -Einverständniserklärung zu unterschreiben, kann ihm der Arzt die Behandlung verweigern.
Bis im Herbst soll unter Federführung des Kantons Aargau eine neue Plattform 300'000 Personen den Bezug ihrer Impfdaten ermöglichen.
Rechtsanwalt Martin Steiger hat eine bislang geheime Vereinbarung veröffentlicht, die den Umgang mit 300'000 Userdaten von Meineimpfungen.ch regelt.
Bei einer Patientin traten nach einer Darmspiegelung unerwartet schwere Komplikationen auf. Das Bundesgericht stellt nun klar: Die Ärztin aus dem Kanton Aargau kann sich auf die «hypothetische Einwilligung» der Patientin berufen.
Neue Studie aus den USA wirft Fragen auf: Wettbewerb allein garantiert keine besseren Operationsergebnisse.
Während der Ausbildung nimmt das Einfühlungsvermögen von angehenden Ärztinnen und Ärzten tendenziell ab: Das besagt eine neue Studie.