Swiss Medtech erweitert Branchenkodex

Neu dürfen Medtech-Firmen keine Zuwendungen mehr an medizinische Einzelpersonen zahlen.

, 19. Januar 2018 um 15:28
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Am 12. Juni 2017 hat der Branchenverband Swiss Medtech einen Kodex in Kraft gesetzt, der das Zusammenspiel zwischen Medtech-Firmen und medizinischen Fachpersonen und Einrichtungen regelt. Seither darf medizinische Ausbildung nur über konkret definierte Arten von Zuwendungen unterstützt werden. 
Auf den 1. Januar 2018 wurde der Kodex erweitert. Seither ist es Medtech-Firmen untersagt, die Teilnahme von Fachpersonen an Bildungskonferenzen zu finanzieren. Zuwendungen dürfen nur noch an medizinische Einrichtungen oder professionelle Konferenzveranstalter ausgerichtet werden. Zusätzlich werden Transparenzrichtlinien eingeführt, welche die Ausbildungszuwendungen dokumentieren und offenlegen sollen. 
Weiter enthält der Kodex spezifische Regeln für bestimmte Veranstaltungstypen, für Forschungs- und Beratervereinbarungen, Zuwendungen und Spenden, Muster und Demonstrationsprodukte, Material für die fachliche Weiterbildung und Geschenke von geringem Wert. Der Kodex betrifft alle Veranstaltungen, die durch Verbandsmitglieder organisiert werden. 

Die wichtigsten Neuerungen

  • Zuwendungen dürfen nicht an Einzelpersonen, sondern ausschliesslich an medizinische Einrichtungen oder professionelle Konferenzveranstalter gezahlt werden.
  • Dafür wird ein schriftlicher Vertrag mit der medizinischen Einrichtung erforderlich, in dem Zweck, Nutzung und Pflichten der Begünstigten festgelegt sind.
  • Unternehmen dürfen bei Bildungskonferenzen keine Einzelpersonen als Empfänger der Zuwendungen benennen sondern lediglich Empfängertypen.
  • Ausbildungszuwendungen werden auf einer elektronischen Plattform offengelegt.


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