Bundesgericht verurteilt zwei Ärzte

Um Sozialversicherungsabgaben zu sparen, zahlten sich Ärzte statt Lohn eine Dividende aus.

, 5. April 2019 um 07:07
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Die beiden Ärzte verdienten zuvor richtig gut. 300 000 bis 500 000 Franken pro Jahr zahlten sie sich als Lohn aus. Dann wandelten die beiden Glarner Ärzte ihre Praxis in eine Aktiengesellschaft um. Sie zahlten sich nun einen Lohn von noch rund 140'ooo Franken aus. Und dazu jährlich je 250'000 Franken an Dividenden. Was auf den ersten Blick wie ein Nullsummenspiel aussieht, sorgte bei den Ärzten für ein Plus. Und bei den Sozialversicherungen für ein Minus. Denn anders als auf den Lohnanteilen müssen für die Dividenden keine Sozialabgaben abgeführt werden. 
Die zuständige Ausgleichskasse fiel das Ganze 2012 bei einer Kontrolle auf, wie die «Südostschweiz» schreibt. Sie bemängelte, dass der als Dividende ausbezahlte Betrag im Vergleich zu hoch ausfalle. Sie forderte eine Nachzahlung von 27'000 Franken.
Tiefere Lohn als die Angestellten
Auch das Glarner Verwaltungsgericht sah den Kniff der Ärzte als missbräuchlich an. Dies auch, da der Lohn der beiden Ärzte trotz Leitungsaufgaben tiefer ausfiel, als jener einer angestellten Ärztin. Das Gericht setzte die Rückzahlungen aber tiefer an, als von der Ausgleichskasse verlangt. Dagegen rekurrierte letztere beim Bundesgericht. Und verlor.
Zu den Verlieren gehören aber auch die beiden Mediziner: Denn auch die Bundesrichter kamen zum Schluss, dass die Höhe der ausbezahlten Dividenden nicht rechtskonform war, und stützte das Urteil der Vorinstanz.


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