Warum Ludwig A. Minelli und Angela Merkel die Augen schliessen

Deutsche Politik und Sterbehilfe: Vor der anstehenden Parlamentsdebatte in Berlin will eine Plakatkampagne die Politiker zum Schwenk bei der Sterbehilfe bewegen.

, 15. Oktober 2015 um 10:00
image
  • dignitas
  • ludwig a. minelli
  • politik
  • deutschland
  • pflege
  • ärzte
Bundeskanzlerin Angela Merkel in der Mitte, Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli rechts, links der Sterbehelfer Uwe-Christian Arnold – und all das vor dem Bundeskanzleramt in Berlin: So präsentiert die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) ihre neue Plakatkampagne für Freitodbegleitungen in Deutschland.
Der «Think-Tank für kritisch-rationales Denken» will damit vor allem eine Botschaft vermitteln: Im Fall von Minelli und Arnold signalisiert das Bild: beide unterstützen die Aktion «Das Recht auf Letzte Hilfe». Sind Sie also Verbrecher?
image
Im Fall von Angela Merkel will das Sujet spüren lassen, dass die Kanzlerin die Augen davor verschliesse, dass 80 Prozent der deutschen Bevölkerung gegen die geplante Kriminalisierung professioneller Freitodbegleitungen votieren.
image
Rhetorisch fragt die gbs-Kampagne, ob Arnold und Minelli denn wirklich als «Verbrecher» behandelt werden sollen, weil sie schwerstleidenden Menschen helfen, ihren letzten Wunsch umzusetzen und selbstbestimmt zu sterben.
Die Plakataktion startete am Mittwoch in Berlin. In der Frage der Sterbehilfe ist die Kluft zwischen Bevölkerung und Politik offensichtlich.

«Pharma, Kliniken, Pflegeheime und Kirchen profitieren doppelt»

In der Mitteilung spricht gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon deutliche Worte. Er kritisiert Pharmaunternehmen, Privatkliniken und Pflegeheime sowie die christlichen Grosskirchen.
 «Denn sie profitieren gleich zweifach von einem Verbot der Sterbehilfe– erstens wirtschaftlich als Betreiber von unzähligen Kliniken, Alters- und Pflegeheimen und zweitens ideologisch in ihrer Rolle als ‚Wertevermittler‘.»

Gesetzesänderungen in Deutschland

In Deutschland debattiert das Parlament im November gleich über vier Vorlagen. Die Stossrichtung der aussichtsreichsten Vorlage ist äusserst strikt: Jegliche organisierte Beihilfe zum Tod soll strafbar sein, gleich ob inner- oder ausserhalb Deutschlands.
Die Schweiz ist das einzige Land, das Sterbehilfe auch Ausländern ermöglicht. Die meisten von ihnen, die zum Sterben in die Schweiz kommen, stammen aus Deutschland und Grossbritannien. Das britische Parlament lehnte im September die Legalisierung der Sterbehilfe für unheilbar Kranke ab. 
Artikel teilen

Loading

Comment

2 x pro Woche
Abonnieren Sie unseren Newsletter.

oder

Mehr zum Thema

image

Thierry Carrel gründet Unternehmen: Carrel Cardio Consulting

Der ehemalige Chefarzt und Klinikleiter arbeitet nun als selbstständiger Chirurg mit Sprechstunden im Bern.

image

Arzt & Co.: Das Kinderarzthaus wird erwachsen

Die neu gegründete Firma Arzt & Co. eröffnet eine erste Hausarztpraxis in Baden. Sie ist ein Schwesterunternehmen der Kinderarzthaus-Gruppe.

image

Initiative fordert Stärkung der Medikamenten-Versorgung

Die Initiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» wurde heute mit 131'500 Unterschriften eingereicht.

image

Mobiles Waschbecken: Game-Changer in der Pflege

Das mobile Waschbecken erlaubt bettlägerigen Personen mehr Selbstständigkeit bei der Körperpflege. Damit fördert es Selbstwertgefühl sowie Wohlbefinden und entlastet zudem das Pflegepersonal. Durch seine smarte Konstruktion erfüllt es höchste Hygienestandards.

image

Zürich bekommt eine neue Kantonsärztin, Appenzell sucht eine

Franziska Kluschke tritt im Februar in die Fussstapfen von Christine Maier.

image

Zurzach Care: Freude als Schlüssel zum Erfolg

Andreas Sindlgruber ist Teamleiter der Pflege in der ZURZACH Care Rehaklinik Limmattal in Schlieren. Sein Weg dorthin war alles andere als gewöhnlich.

Vom gleichen Autor

image

Arzthaftung: Bundesgericht weist Millionenklage einer Patientin ab

Bei einer Patientin traten nach einer Darmspiegelung unerwartet schwere Komplikationen auf. Das Bundesgericht stellt nun klar: Die Ärztin aus dem Kanton Aargau kann sich auf die «hypothetische Einwilligung» der Patientin berufen.

image

Studie zeigt geringen Einfluss von Wettbewerb auf chirurgische Ergebnisse

Neue Studie aus den USA wirft Fragen auf: Wettbewerb allein garantiert keine besseren Operationsergebnisse.

image

Warum im Medizinstudium viel Empathie verloren geht

Während der Ausbildung nimmt das Einfühlungsvermögen von angehenden Ärztinnen und Ärzten tendenziell ab: Das besagt eine neue Studie.