Unispital Zürich: Kosten für geflutetes CT-Gerät muss der Steuerzahler berappen

Nach einem Leck eines Wandhydranten kam es im Universitätsspital Zürich (USZ) zu einem Wasserschaden. Die Kosten für den Ersatz eines defekten PET/CT-Scanners muss nun der Kanton tragen.

, 17. Januar 2019 um 13:34
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Im Sommer 2017 war es bei Bauarbeiten in der Klinik für Nuklearmedizin am Zürcher Unispital (USZ) zu einem Wassereinbruch gekommen. Bei Routinearbeiten trat im Bereich eines Wandhydranten Wasser aus. Die Folge: Ein kurz davor im Frühling installiertes PET/CT-Gerät «Discovery SDX 20» wurde beschädigt, Reparaturversuche scheiterten.
Weil das Unispital Ertragsausfälle vermeiden wollte, ersetzte die Klinik das Gerät und bezahlte dem Hersteller General Electric dafür 2,1 Millionen Franken. Das Unispital hat die Rechnung nun an die Finanzdirektion weitergereicht – abzüglich des Eigenbehalts von 200'000 Franken.

Regress bleibt vorbehalten

Denn für die Kosten von 2,1 Millionen Franken muss nicht die Baufirma aufkommen, die am Werk war, sondern der Kanton Zürich – respektive der Steuerzahler. Dies meldete der «Tages-Anzeiger»am Donnerstag und stützt sich auf einen aktuellen Regierungsratsbeschluss.
Es sei aber noch nicht abschliessend geklärt, wer den Schaden schliesslich zu verantworten habe: «Regressforderungen des Kantons gegenüber möglicherweise beteiligten Dritten bleiben vorbehalten», steht im Beschluss weiter. Abklärungen zur Frage nach dem Regress und zur Haftung der am Vorfall Beteiligten sind am Laufen, wie ein Sprecher der Finanzdirektion der Zeitung sagte.

«Günstiger für den Steuerzahler»

Der Zürcher Regierungsrat habe den entsprechenden Betrag im Sinne der Staatshaftung bewilligt. Denn die Arbeiten fanden im Auftrag des Hochbauamts statt, und das Universitätsspital sei in das Versicherungskonzept des Kantons eingebunden. Demnach trage der Kanton einen grossen Teil seiner Risiken selber, da dies für den Steuerzahler günstiger sei, heisst es. 
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