Die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz soll effizienter werden. Konkret sollen die Gesamteinnahmen der Stiftung bei 20 Millionen Franken und ihr Verwaltungsaufwand bei 7,5 Prozent der Ausgaben gedeckelt werden. Dies hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates mit 11 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen.
Die Kommission findet «das starke Ausgabenwachstum und die angehäufte Liquidität der Stiftung stossend», wie sie in einer Mitteilung schreibt. Die Ausgaben beliefen sich im vergangenen Jahr auf 34.5 Millionen Franken. Zum Vergleich: In den Vorjahren schwankten die Ausgaben um die 20 Millionen Franken. Und die Liquidität ist im vergangenen Jahr auf über 20 Millionen Franken angewachsen, infolge der Beitragserhöhung und der Mehrwertsteuerbefreiung.
Personalkosten sind «klar zu hoch»
Der Zuschlag auf den Krankenkassenprämien, durch den die Stiftung finanziert wird, dürfe nicht auf Vorrat angehoben werden, schreibt die Kommission weiter. Zudem seien die Personalkosten «klar zu hoch». Konkret: Der Verwaltungsaufwand belief sich im vergangenen Jahr auf 9.9 Millionen Franken. Dies entspricht über einem Viertel beziehungsweise in den vergangenen Jahren teilweise fast der Hälfte der Gesamtausgaben. Budgets, Rechnungen und Rechenschaftsbericht sollen neu dem Bundesamt zur Genehmigung vorgelegt werden, so der Plan.
Stiftung Gesundheitsförderung
Die Stiftung fördert und koordiniert Projekte, etwa im Bereich Ernährung wie Süssgetränkekonsum bei Kindern oder Bewegung im Alltag, psychische Gesundheit und betriebliches Gesundheitsmanagement. Die Stiftung Gesundheitsförderung, die von Kantonen und Versicherer getragen wird, beschäftigte per Ende 2018 insgesamt 64 Personen. Im Stiftungsrat mit Heidi Hansemann als Präsidentin beziehungsweise Guido Graf als ihr Nachfolger sitzen Vertreter aus den Bereichen Kantone und Bund, Pharma, Versicherer, Wissenschaft oder Konsumenten. Direktor ist der Walliser Jurist und Gesundheitsprofi Thomas Mattig.
Der Beitrag der Versicherten soll demnach so festgesetzt werden, dass die Gesamteinnahmen den Betrag von den besagten 20 Millionen Franken nicht überschreiten, heisst es weiter. Weiter sei gleichzeitig vorgesehen, den zuständigen Kommissionen des National- und Ständerates Bericht über die Verwendung dieser Mittel zu erstatten.
Beiträge der Krankenversicherer verdoppelt
Die Einnahmen aus Beiträgen der Versicherten schwankten vor dem Jahr 2016 jeweils um die 20 Millionen Franken, je nach Anzahl der Bevölkerung. Im Jahr 2017 und 2018 stiegen die Einnahmen dann auf fast 30 Millionen Franken respektive über 40 Millionen Franken an.
Der Jahresbeitrag pro Versicherten beläuft sich derzeit auf 4.80 Franken pro Jahr. Im Vorjahr waren es noch 3.6o Franken gewesen, vor sechs Jahren 2.40 Franken. Neu soll die Behörde auf Antrag der Institution den Beitrag festsetzen.
Es liegt nun an der Kommission des Ständerats, Stellung zur geplanten Obergrenze für die Ressourcen und Verwaltungskosten zu nehmen. Tritt die ständerätliche Kommission in die Angelegenheit ein, wird der Fall zur Behandlung an die Kommission der grossen Kammer zurückverwiesen. Ansonsten muss der Nationalrat das Geschäft behandeln.
Zu früh, um die Folgen abzuschätzen
«Diese Initiative hat, falls sie angenommen würde, ohne Zweifel einen wesentlichen Einfluss auf unsere Strategie und die von uns unterstützten Projekte», teilt die Stiftung Gesundheitsförderung auf Anfrage von Medinside mit.
Und wie würden sich die Pläne der Politik auf die Beiträge oder auf den Stellenplan der Stiftung konkret auswirken? Weil ein Gesetzgebungsverfahren viel Zeit braucht, ist es laut der Stiftung zu diesem Zeitpunkt verfrüht, die genauen Folgen abzuschätzen, die eine solche Entscheidung haben könnte.
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