Zürich: Mehr Autonomie für KSW und IPW

Die beiden Spitäler sollen ihre Immobilien selbstständig planen können. Das Personal bleibt aber öffentlich-rechtlich angestellt.

, 28. September 2017 um 08:33
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Der Kanton Zürich hat vier Spitäler: Universitätsspital Zürich (USZ), Psychiatrische Universitätsklinik (PUK), Kantonsspital Winterthur (KSW), Integrierte Psychiatrie Winterthur-Zürcher Unterland (IPW). Der Regierungsrat will nun für alle vier die gleichen Voraussetzungen schaffen. Zuvor hatten sich die Stimmberechtigten gegen die von der Regierung geplante Umwandlung des Kantonsspitals Winterthur und der IPW in Aktiengesellschaften ausgesprochen.
Mitte September dann bewilligte es der Kantonsrat, die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich PUK als öffentlich-rechtliche Anstalt mit Übertragung der Liegenschaften im Baurecht zu verselbstständigen. Und auch die Unispitalimmobilien wurden dem USZ übertragen.


Daran knüpft der Regierungsrat nun beim KSW und bei der ipw an: Das bereits als öffentlich-rechtliche Anstalt verselbstständigte KSW soll – gleich wie das USZ – seine Immobilien selbstständig planen und bauen können. Und auch die IPW soll von einer Verwaltungseinheit in eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt umgewandelt werden.
Damit sollen die beiden kantonseigenen Spitäler einen grösseren Spielraum erhalten. KSW und IPW werden – wie USZ und PUK – innerhalb der Rechtsform der selbstständigen Anstalt künftig eine weitgehende Selbstverantwortung über die Betriebsführung erhalten. Mit der Übertragung der Spitalimmobilien im Baurecht können die Spitäler über bauliche Investitionsvorhaben, die sie selbst bezahlen müssen, auch selbst entscheiden.
Das Personal wird weiterhin öffentlich-rechtlich gemäss kantonalem Personalrecht angestellt sein.
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