Ständerat will Vertragsspitäler nicht besserstellen

Mit der einheitlichen Finanzierung ambulant und stationär (Efas) würden Vertragsspitäler bessergestellt. Der Ständerat wehrt sich dagegen.

, 6. Dezember 2023 um 08:23
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Der Obwaldner Mitte-Ständerat Erich Ettlin erklärt in seiner Rolle als Kommissionspräsident die letzten Differenzen zu Efas. | Screenshot
Der Ständerat hat am Mittwochmorgen über die einheitliche Finanzierung ambulant und stationär (Efas) beraten. Die wesentlichen Punkte sind bereinigt. Noch bestehen zwischen National- und Ständerat fünf Differenzen. Eine davon betrifft die Vertragsspitäler.
Heute erhalten die Vertragsspitäler von den Krankenversicherern aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) 45 Prozent der stationären Kosten zurückerstattet. Vom Kanton erhalten sie nichts. Sie müssen daher die restlichen 55 Prozent der Kosten mit den freiwilligen Spitalzusatzversicherungen abdecken.
Mit Efas ändert sich der Verteilschlüssel der Finanzierung. Sowohl für ambulante wie auch für stationäre Behandlungen zahlen Kantone rund 26 und die Krankenkassen rund 74 Prozent der Kosten.
Gilt für Vertragsspitäler auch dieser Verteilschlüssel, erhielten sie dank Efas nicht 45, sondern 75 Prozent der Kosten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zurückerstattet.

150 Millionen zulasten der Prämienzahler

Daraus resultierte für Prämienzahlende eine Mehrbelastung von rund 150 Millionen Franken. Wie Medinside hier berichtet, stimmte der Nationalrat in der Herbstsession dieser Mehrbelastung der obligatorischen Grundversicherung zu und schaffte damit eine Differenz zum Ständerat. Die bürgerliche Mehrheit begründete dies mit dem zweifelhaften Argument des Wettbewerbs.
Der Ständerat will davon nichts wissen und lehnt ohne Diskussion die Besserstellung der Vertragsspitäler ab. Das heisst, dass die OKP bei den Vertragsspitälern trotz neuem Verteilschlüssel nur 45 Prozent der Kosten deckt. Nun muss der Nationalrat nochmals darüber befinden.

130 Millionen Rechnungen pro Jahr

Wenn die Kantone nicht nur stationäre, sondern auch ambulante Behandlungen und operative Eingriffe mitfinanzieren müssen, so wollen sie auch die Rechnungen kontrollieren können. Für manche ist das doppelt gemoppelt, da ja bereits die Krankenkassen die Rechnungskontrolle vornehmen und diesbezüglich Erfahrung haben.
Am Mittwochmorgen nannte Mitte-Ständerat Erich Ettlin in der Debatte zur einheitlichen Finanzierung ambulant und stationär (Efas) interessante Zahlen: Für die stationären Fälle, bei denen die Kantone 55 Prozent der Kosten tragen, fallen rund 1,3 Millionen Rechnungen an. «Wenn die ambulanten Leistungen dazukommen würden, dann wären das insgesamt etwa 130 Millionen Rechnungen pro Jahr», sagte der Obwaldner Ständerat, der die Sozial- und Gesundheitskommission (SGK) präsidiert.

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