Waadtländer Spitäler: Grünes Licht für gemeinsames IT-System

Eine Beschwerde hatte das Projekt blockiert. Der Vorwurf: Die Ausschreibung sei auf Epic zugeschnitten. Nun hat das Kantonsgericht alle Vorwürfe zurückgewiesen.

, 10. Januar 2025 um 14:17
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Das CHUV und die FHVi gewinnen einen ersten Rechtsstreit um die Einführung eines gemeinsamen klinischen Informatiksystems. | Bild: Centre hospitalier universitaire vaudois (CHUV)
Im September 2024 starteten das Centre Hospitalier Universitaire Vaudois (CHUV) und elf Regionalspitäler des Kantons Waadt, vertreten durch die Fédération des hôpitaux vaudois informatique (FHVi), eine internationale Ausschreibung für die Anschaffung eines neuen gemeinsamen klinischen IT-Systems. Dieses System soll in den nächsten Jahren die bestehenden Lösungen ersetzen.
Unter den in der Ausschreibung festgelegten Kriterien muss das neue System in der Lage sein, alle Spitalfachbereiche abzudecken, darunter Erwachsenen- und Kinderonkologie, Notaufnahme, Intensivpflege, Genetik sowie OP-, Transport- und Ressourcenmanagement.

Epic bevorzugt?

Das Genfer Unternehmen Kheops Technologies focht die Ausschreibung umgehend an und beschuldigte das CHUV, Kriterien formuliert zu haben, die den amerikanischen Anbieter Epic begünstigten. Das Projekt, das auf 200 Millionen Franken veranschlagt wurde, wurde auch als unverhältnismässig für einige regionale Einrichtungen angesehen, deren Bedarf weitaus geringer wäre. Daher wurde beim Waadtländer Kantonsgericht eine Beschwerde eingereicht, die das Verfahren vorübergehend aussetzte.
Am 7. Januar 2025 entschied nun das Kantonsgericht, dass die Beschwerde abgewiesen und die Ausschreibung bestätigt wurde. «Alle Vorwürfe werden zurückgewiesen, egal ob sie die Transparenz, die Unparteilichkeit, die Wirtschaftlichkeit oder die Präimplikation betreffen. Wir können die Ausschreibung sofort wieder aufnehmen, ohne den Inhalt zu ändern», sagte Pierre-François Regamey, Direktor der Informationssysteme des CHUV, in der Zeitung «24 heures».
Obwohl das Kantonsgericht die Ausschreibung für rechtmässig befand, hat der Beschwerdeführer 30 Tage Zeit, um den Fall vor das Bundesgericht zu bringen. «Wir sind von diesem Entscheid überrascht, da viele Fachleute an der Fairness dieser Ausschreibung zweifeln», schloss Pierrick Gonnet laut der Waadtländer Zeitung «24 heures».

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